Bebauungsplan Gewerbegebiet "Windmühle - Teilbereich I" Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Teil II


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Unterpleichfeld) 3. Sitzung des Gemeinderates 06.02.2018 ö beschließend 4.1

Beschluss 1

Zu 4.3:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

Zu 4.4:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis und weist darauf hin, dass im Zuge der archäologischen Sondierungs- bzw. Rettungsgrabungen ebenfalls keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen gefunden wurden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 3

Zu 5.1:
"Der Gemeinderat stellt fest, dass die Anbauverbotszone mit einem Abstand von 20,00 m zur Bundesstraße dargestellt ist.
Die von der Gemeinde gewünschte Reduzierung dieser Anbauverbotszone wurde im Bebauungsplan lediglich angedeutet.
Die Gemeinde nimmt die Aussage zur Kenntnis und beschließt, dass die Anbauverbotszone im Bebauungsplan auf einen Abstand von 15,00 m zur Bundesstraße reduziert wird. Die Baugrenze wird entsprechend der geänderten Anbauverbotszone zur Bundesstraße hin erweitert."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 4

Zu 5.2:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass im Rahmen der zwischenzeitlich, in Zusam­menarbeit mit dem Staatlichen Bauamt, erstellten Überplanung des bestehenden Kno­tenpunktes bzw. dessen Erweiterung die genannten Sichtfelder beachtet wurden. Die aktuelle Planung des Knotenpunktes, die dem Staatlichen Bauamt vorliegt, wurde in den Bebauungsplan übernommen. Somit wurden die Sichtbeziehungen im Bebauungsplan berücksichtigt.
Zur Verdeutlichung werden die Sichtdreiecke nachrichtlich in die Darstellung des Be­bauungsplanes übernommen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 5

Zu 5.3:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass derzeit entsprechende Abstimmungen zwischen der Gemeinde Unterpleichfeld und dem Staatlichen Bauamt stattfinden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 6

Zu 5.4:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis und verweist auf die entsprechenden Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplanes, die eine Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzung durch Lärmimmissionen, ausgehend vom Verkehr auf der Bundesstraße, ausschließen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 7

Zu 5.5:
"Der Gemeinderat verweist auf die mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmte Entwässe­rungsplanung des Knotenpunktes, die eine entsprechende Regelung des Oberflächen­wasserabflusses verbindlich festlegt. Somit ist sichergestellt, dass vom Baugebiet, auch im Bereich der neuen Kreuzung. der Bundesstraße keine Niederschlagswässer zugeleitet werden."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 8

Zu 5.6:
"Der Gemeinderat verweist auf die im Bebauungsplan dargestellte Begrenzung im Sinne des RPS, die eine entsprechend Bepflanzung im Straßenrandbereich ausschließt. Hiervon sind ausschließlich öffentliche Grünflächen betroffen.
Somit ist nicht von der Erforderlichkeit abweisender Schutzeinrichtungen auszugehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 9

Zu 5.7:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist jedoch nicht von einem Zuwendungsverfahren auszugehen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 10

Zu 6.:
"Der Gemeinderat verweist auf seine Beschlussfassung vom 08.08.2017 und hält an dieser fest."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 11

zu 7.1:
"Der Gemeinderat weist darauf hin, dass im überwiegenden Bereich des Bebauungsplanes, im Zuge der Durchführung der Rettungsgrabungen, sowie im Rahmen der Erstellung der Schwarzbrache, der Oberboden bereits abgeschoben und an Landwirte vergeben wurde.
Eine Beseitigung der darunter liegenden Bodenschichten ist, durch das in diesem Bereich befindliche Bodendenkmal und die zum Schutz des Bodendenkmals in den Bebauungsplan aufgenommen Festsetzung nicht bzw. nur in einem äußert geringen Umfang, im Zusammenhang mit Rettungsgrabungen, möglich, sodass hier ebenfalls auf eine Regelung verzichtet wird.
Sollte Oberboden nicht mehr auf dem Grundstück gebraucht werden, ist dieser für Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft zu verwenden. Ein entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 12

Zu 7.2:
"Gemäß der einschlägigen wasserwirtschaftlichen Richtlinie ist eine uneingeschränkte Filterfunktion des Bodens nur bei einer dauerhaft belebten Bodenschicht gegeben. Dies bedeutet, dass ein permanenter Bewuchs der Flächen mit einer durchwurzelten Bodenzone von 10 cm bis 30 cm gegeben sein muss. Da bei einer Bewirtschaftung der Ackerflächen ein regelmäßiges Umbrechen der Vegetationsschicht erforderlich ist, muss somit von einer Beeinträchtigung oder zeitlichen Begrenzung der Filterwirkung ausgegangen werden. Daher wird an der Aussage festgehalten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 13

Zu 7.3:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussage zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 14

Zu 7.4:
"Die angeregten Änderungen werden entsprechend der zwischenzeitlich erfolgten Rücksprache mit dem Büro Fabion in den Bebauungsplan aufgenommen, da es sich hier um die zwischenzeitlich allgemeinen, mit der Regierung von Unterfranken abgestimmten und einheitlichen Vorgaben für die Bewirtschaftung von Feldhamsterausgleichsflächen handelt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 15

Zu 7.5:
"Der Gemeinderat verweist auf seine Beschlussfassung vom 08.08.2017, in der die Gründe für eine Ausweisung an dieser Stelle ausführlich erläutert und dargestellt wurden. Ebenso wird auf die entsprechenden Aussagen in der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 16

Zu 8.:
"Der Gemeinderat beschließt, dies im Rahmen der Erschließungsplanung bzw. der Er­schließung zu berücksichtigen. Entsprechende Gespräche mit dem Bauträger sind bereits erfolgt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 17

Zu 9.:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 18

Zu 10:
"Der Gemeinderat verweist auf seine Beschlussfassung vom 08.08.2017 und hält an dieser fest."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 19

Zu 11.:
"Der Gemeinderat verweist auf die Aussage des Büros Fabion zur Stellungnahme des Bund Naturschutz, der wie folgt lautet:
„Das methodische Vorgehen zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes - hier Feldhamster - entspricht der derzeitigen fachlichen Praxis in Unterfranken. Bei Planungsverfahren mit eindeutiger Sachlage wird in der Regel im Rahmen des Planverfahrens eine Begehung (bei großflächigen Vorhaben manchmal auch 2 Begehungen) durchgeführt, um die aktuelle Bestandssituation zu erfassen. Diese Begehung hat nicht den Anspruch, eine fachliche Aussage zu Dichten an Feldhamsterbauen herleiten zu können. Sie dient ausschließlich der Momentaufnahme und dazu, gegebenenfalls zu klären, ob weitere Untersuchungen notwendig wären. Dies wäre z. B. der Fall, wenn bei der einmaligen Begehung kein Nachweis der Art gelingt und Zweifel bestehen, ob die Fläche zum Feldhamsterlebensraum gehört. Dies trifft hier aber nicht zu und der Geltungsbereich wurde eindeutig als Lebensstätte des Feldhamsters eingestuft.
Ebenfalls derzeitiger Stand der fachlichen Praxis ist, dass sich die Zielvorgabe für die Ausgleichsfläche nicht aus der Baudichte des Eingriffsbereichs errechnet. Zielvorgabe ist vielmehr eine dreifach erhöhte Baudichte auf der Ausgleichsfläche im Vergleich zu herkömmlich bewirtschafteten Referenzflächen im gleichen Wirkraum mit vergleichba­rer Bodenqualität (sowohl bezogen auf die Eingriffs- als auch auf die Ausgleichsflä­che). In den meisten Fällen muss das Erreichen dieser Zielvorgabe durch ein Monito­ring belegt werden. Es werden keine Festsetzungen zu einer geforderten Anzahl von Feldhamstern(bauen) auf der Ausgleichsfläche getroffen, sondern eine relative Zielvorgabe im Vergleich zu den sonstigen Baudichten im Wirkraum des Vorhabens. Da die Bestände sehr starken, jährlichen Schwankungen unterliegen und es Jahre mit sehr hohen und solche mit sehr niedrigen Dichten gibt, wurde bewusst dieser relative Ansatz gewählt, der die Bestandsentwicklungen der Teilpopulation berücksichtigt.
Längerfristige Untersuchungen zum Feldhamster im Zuge von Bauleitplanungsverfahren wie sie der BN fordert, sind nicht Stand der derzeit üblichen fachlichen Praxis."

Der Gemeinderat schließt sich der Aussage des Büros Fabion an.
Weiterhin wird festgestellt, dass Ackerflächen im Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" in der Liste la geführt und somit grundsätzlich der Kategorie I zuzuordnen sind. In der Grünordnung wurde die Ausgleichsflächenberechnung der Ackerfläche der Kategorie I und aufgrund der Bodenbonität der oberen Wertstufe zugeordnet. Deshalb wurde der Faktor 0,6, der It. Leitfaden der höchste vorgesehene Wert der Kategorie I, zur Berechnung gewählt. Die Kategorie II sieht in der Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren einen oberen Wert von 0,8 bzw. 1,0 vor. Im Vergleich zu anderen weitaus wertvolleren Strukturen der Landschaft ist die pauschal vorgeschlagene Faktorenwahl für eine Ackerfläche,  trotz guter Bonität nicht nachvollziehbar, da diese Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Aus diesen Gründen beschließt der Gemeinderat an der Grünordnung in seiner bestehenden Form festzuhalten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 20

Zu 12.:
"Der Gemeinderat nimmt die Aussagen zur Kenntnis."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 25.05.2020 10:55 Uhr