Antrag auf Baugenehmigung: Teilweise Umnutzung der bestehenden Bergehalle zu einem Viehunterstand auf den FlNrn. 73 und 74, Gem. Beckstetten, Im Unterfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates Jengen, 20.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Jengen Gemeinderat (Gemeinde Jengen) 20. Sitzung des Gemeinderates Jengen 20.09.2021 ö beschliessend 3.3

Beschluss

Die Gemeinde Jengen erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur teilweisen Umnutzung der bestehenden Bergehalle zu einem Viehunterstand, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 11:20 Uhr