Antrag auf Baugenehmigung: Teilweise Umnutzung der bestehenden Bergehalle zu einem Viehunterstand auf den FlNrn. 73 und 74, Gem. Beckstetten, Im Unterfeld
Daten angezeigt aus Sitzung: 20. Sitzung des Gemeinderates Jengen, 20.09.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Jengen Gemeinderat (Gemeinde Jengen) | 20. Sitzung des Gemeinderates Jengen | 20.09.2021 | ö | beschliessend | 3.3 |
Beschluss
Die Gemeinde Jengen erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur teilweisen Umnutzung der bestehenden Bergehalle zu einem Viehunterstand, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2021 11:20 Uhr