Bauleitplanung in der Stadt Buchloe; Bebauungsplan Südost III im Bereich Zugspitzstraße und Nebelhornstraße – Änderung der Zahl der Vollgeschosse; Aufstellungsbeschluss; - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates Buchloe, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Buchloe Stadtrat (Stadt Buchloe) 14. Sitzung des Stadtrates Buchloe 11.05.2021 ö beschliessend 5

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Bauausschusses vom 27.04.2021 die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Buchloe Südost III“ im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB einzuleiten. Der Geltungsbereich der 12. Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 257/17 (Zugspitzstr. 7), 257/19 (Zugspitzstr. 9), 257/2 (Zugspitzstr. 11), 257/18 (Zugspitzstr. 10), 259/14 (Nebelhornstr. 7), 259/5 (Nebelhornstr. 9) und 259/6 (Nebelhornstr. 11) der Gemarkung Buchloe. 

  1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Buchloe Südost III“ werden für diese Grundstücke von „E“ in „E+1“ abgeändert. Die Dachneigung wird, wie bei den anderen bisher schon mit „E+1“ belegten Grundstücken auf 22-27° Neigung festgesetzt.

  1. Für den Geltungsbereich der 12. Änderung werden als Dachformen Sattel- und Walmdächer zugelassen.

  1. Im Rahmen der 12. Änderung des Bebauungsplanes soll der gesamte Bebauungsplan digitalisiert und die bisherigen 11 Änderungen aufgearbeitet und zu einer Gesamtfassung zusammengefügt werden.

  1. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung und -überarbeitung trägt die Stadt Buchloe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2021 14:55 Uhr