Bauleitplanung; Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Großkitzighofen - Schorengasse" - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates Lamerdingen, 28.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Lamerdingen Gemeinderat (Gemeinde Lamerdingen) 41. Sitzung des Gemeinderates Lamerdingen 28.11.2022 ö beschliessend 7.2

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Großkitzighofen – Schorengasse“ im Verfahren nach § 13b BauGB, unter der Voraussetzung, dass der Eigentümer der Grundstücke Fl.-Nrn. 80, 80/2 und 81 der Gemarkung Großkitzighofen einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde abschließt, in dem er die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes, die Erschließung seiner Bauplätze sowie der Verbreiterung der Schorengasse (mit Schaffung einer Entwässerung für das Oberflächenwasser) übernimmt.

  1. Das Verfahrensgebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 80, 80/2 und 81 der Gemarkung Großkitzighofen, Fl.-Nr. 90/11 der Gemarkung Großkitzighofen (Straßenfläche „Schorengasse“) sowie eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.-Nr. 84 der Gemarkung Großkitzighofen zur Verbreiterung der Schorengasse. Als Art der baulichen Nutzung wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. 

  1. Es werden maximal drei Bauplätze zur Bebauung mit Einfamilien- oder Doppelhäusern geplant, die außerhalb des Überschwemmungsbereiches der Singold liegen müssen. Die innere Erschließung hat ausschließlich privat zu erfolgen und ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Eine Weiterführung der Erschließung über die drei Bauplätze nach Westen hinaus ist ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2022 11:44 Uhr