Erweiterungsbau und Sanierung Eisstadion Buchloe; Grundausstattung des Gastronomiebereichs durch die Stadt Buchloe (Gebäudeeigentümer) - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Stadtrates Buchloe, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Buchloe Bauausschuss (Stadt Buchloe) 8. Sitzung des Bauausschusses Buchloe 16.03.2021 ö beschliessend 17
Buchloe Stadtrat (Stadt Buchloe) 28. Sitzung des Stadtrates Buchloe 05.04.2022 ö beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Gastronomiebereich im Eisstadion Buchloe mit einer Gastronomieküche mitsamt eines Gaststättenbereichs erstmalig auszustatten.
Die Projektierung und Umsetzung der Grundausstattung haben in Rücksprache mit dem Betreiber durch die Stadt Buchloe zu erfolgen. 
In der Betreibervereinbarung ist aufzunehmen, dass die Küchen- und Gaststättengrundausstattung Teil des Vermögens des Grundstückseigentümers ist und ein sorgsamer Umgang stattzufinden hat. Die laufenden Kosten wie Wartung oder notwendige Betriebsmittel sind vom Betreiber zu leisten. Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffungen von Kleingeräte sind Teil des laufenden Betriebes und damit vom Betreiber zu leisten. Ersatzbeschaffungen von Großgeräten/Anlagenteile haben durch die Stadt Buchloe unter entsprechender Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreibers zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 18.05.2022 07:57 Uhr