1. Änderung und Erweiterung "Sebalder Straße"; Beschlussfassung zu einem ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 23.02.2022 wurde dem Gemeinderat bereits ausführlich über potenzielle Mängel des Bauleitplanverfahrens zur 1. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung Sebalder Straße berichtet. Es wurde dabei beschlossen die notwendigen Schritte für eine Korrektur vorzubereiten. Nach Abstimmung der rechtlichen Handhabung mit dem Planungsbüro liegen die erforderlichen Unterlagen nun vor und es können die notwendigen Beschlüsse gefasst werden. Die geänderten Planunterlagen werden durch das Planungsbüro dem Gremium vorgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat von Dormitz beschließt gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ein ergänzendes Verfahren für die "1. Bebauungsplan-Änderung und -Erweiterung und Grünordnungsplan Sebalder Straße" durchzuführen.

Das ergänzende Verfahren ist erforderlich, weil der im Rahmen der Abwägung zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) gefasste Beschluss des Gemeinderates Dormitz Nr. 4.1.7.2.4 vom 16.07.2020 über den Höhenbezug des geplanten Gebäudes planerisch nicht umgesetzt wurde.

Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens wird gemäß des vom Gemeinderat Dormitz am 16.07.2020 gefassten Beschlusses Nr. 4.1.7.2.4 zur Festlegung des Niveaus der Erdgeschossfußbodenoberkante (EFOK) auf eine maximale Höhe von 303 m ü. NN im Plan (Verbindliche Festsetzungen, Pkt. B 1.6) und in der Begründung (Kap. 4) korrekt dargestellt. Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt.

Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens soll außerdem die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) nochmals durchgeführt werden. 
In diesem Zusammenhang sollen auch die textlichen Festsetzungen an die Gegebenheiten der sinnvollen Bepflanzung der Außenanlagen für einen Kindergarten angepasst werden und hier die teilweise giftigen Gehölze (z. B. Liguster, Holunder) durch nicht-giftige Gehölze, ersetzt werden.
Im Anschluss soll dann der Satzungsbeschluss erneut gefasst werden und die Planung in Kraft treten.

Das ergänzende Verfahren wird durch die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - durchgeführt. 

Der Beschluss zum ergänzenden Verfahren ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2022 09:53 Uhr