Entlastung der Jahresrechnung 2019
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 18.05.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) | Sitzung des Gemeinderates Dormitz | 18.05.2022 | ö | beschließend | 5.2 |
Sachverhalt
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens.
Beschluss
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wird für die Jahresrechnung 2019 die Entlastung ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Bezold enthielt sich im Sinne des Art. 49 GO bei der Abstimmung über die Entlastung der Jahresrechnung.
Datenstand vom 24.06.2022 09:53 Uhr