Entlastung der Jahresrechnung 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.05.2022 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens.

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wird für die Jahresrechnung 2019 die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bürgermeister Bezold enthielt sich im Sinne des Art. 49 GO bei der Abstimmung über die Entlastung der Jahresrechnung.

Datenstand vom 24.06.2022 09:53 Uhr