Beschlussfassung zur Erschließung der Bauvorhaben hinter der Kirchenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 23.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 23.06.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Bauherren: Farah & Rainer Singer
Bauort: Hinter Kirchenstraße 8, Fl.-Nr. 11 Gemarkung Dormitz

Die Bauherren wollen ein Konzept verwirklichen, um am Bauort sechs veraltete und nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude abzureißen und nach und nach im Sinne einer Nachverdichtung mehrere Doppelhäuser, ein Mehrfamilienwohnhaus und ein Einfamilienwohnhaus zu errichten.
Eine hierzu gestellte Bauvoranfrage wurde am 08.07.2021 positiv vom Gemeinderat beantwortet.

Entgegen der Bauvoranfrage ist der Eigentümerweg nicht länger mit knapp 6 m Breite vorgesehen, sondern sieht eine 4,5 m Breite mit Einbuchtungen zu den Stellplätzen vor, die sich Richtung Straßenende auf 4 m Breite verjüngt. Das Mindestmaß für Fahrbahnen mit Begegnungsverkehr liegt unter der Voraussetzung eines geringen Schwerverkehrsanteils bei 4,50 m.

Hinsichtlich dem Kanal liegen Regenwasser- und Mischwasserkanäle in der Kirchenstraße und der Lorenzer Straße, die zur Erschließung der Gebäude über den von den Bauherren zu errichtenden Eigentümerweg dienen können. Nach einem vorliegenden Bodengutachten ist eine Versickerung nicht möglich, so dass neben dem Schmutz, auch das Niederschlagswasser von Straße und Gebäuden abgeleitet werden muss. Ein Entwässerungsplan ist aktuell nicht beigefügt.

Nach wasserrechtlichem Bescheid vom 24.04.2013 Az. 44-6410 darf die Gemeinde Dormitz selbst nur maximal 24,5 l/s Niederschlagswasser aus der im Wasserrechtsverfahren als FP3M4 bezeichneten Umgebung mit Anschlusspunkt, die weite Teilbereiche der Fl.-Nr. 11 und weitere Häuser der Umgebung enthält, in den Regenwasserkanal überführen und von dort weiter in den Brandbach ableiten.

In Abzug der bestehenden Häuser mit deren versiegelter Fläche ergeben sich daher nach Überrechnung maximal 8,3 l/s Niederschlagswasser die von dem Vorhaben auf Fl.-Nr. 11 in den gemeindlichen Regenwasserkanal übernommen werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und ermächtigt Bürgermeister Bezold ein Ingenieurbüro zu beauftragen, welches zu einer der kommenden Sitzungen die hydrologischen Bedingungen nach wasserrechtlicher Genehmigung, Kanalkapazität und Entwässerungsplanung prüft und dem Gemeinderat vorstellt.
Eine Kostenübernahme für die Ingenieurkosten durch die Bauherren ist zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.07.2022 08:12 Uhr