Neuerlass der Friedhofssatzung zur Aufnahme eines Erdurnengrabfeldes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 21.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 21.07.2022 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Dormitz aus dem Jahr 2015 bedarf aufgrund der Errichtung eines neuen Erdurnengrabfeldes im Bereich der früheren Friedhofshalle einer einer inhaltlichen Anpassung in den §§ 12, 18 und 19.

Im Wesentlichen galt es die Unterscheidung der Erdurnengräber im alten und neuen Friedhofsteil abzubilden und zwar hinsichtlich der Größen, und der Gestaltung. Alle(!) Änderungen im Vergleich zur derzeit gültigen Fassung sind in roter Schrift hervorgehoben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Satzungsentwurf der neuen Friedhofssatzung für den Friedhof der Gemeinde Dormitz Kenntnis und beschließt den vorliegenden Entwurf als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.08.2022 10:36 Uhr