Notwendiger Wegebau im alten Friedhofsteil; Verlängerung einzelner Grabnutzungsrechte


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 21.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 21.07.2022 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Der Zugangsweg im alten Friedhofsteil, zwischen den Abteilungen I und II, ist beschädigt und sollte im Rahmen einer Reparatur gleichzeitig verbreitert werden. Die anliegenden Gräber der Abteilung I, Reihe 1 sind sehr nah am Zugangsweg ausgerichtet. Die Breite der Wege in der jetzigen Form sind auch nicht mehr zeitgemäß und stammen aus den Zeiten der erstmaligen Errichtung. Die vordersten Gräber laufen auch nicht in einer geraden Reihe, sodass unter diesen Umständen eine Wegeverbreiterung nicht möglich wäre. Eine Umgestaltung an einem Bestandsfriedhof ist mit großer Weitsicht anzugehen, da bestehende Gräber nicht sofort geräumt werden können. Auch von Seiten der Bestatter und Steinmetze wird der Zustand bemängelt, da das Befahren der Wege sehr schwierig ist. Ebenso ergeben sich Schwierigkeiten beim Öffnen der Gräber mittels technischem Gerät. Bei einer Friedhofsbegehung vor einer Gemeinderatssitzung am 30.04.2019 wurde der Zustand bereits besichtigt und die Problematik erkannt. Eine Entscheidung wurde nicht getroffen.   
Daher ist es erforderlich, diese nicht weiter zu belegen oder sogar zu verlegen.

Die betroffenen Bürger müssten rechtzeitig über das geplante Vorgehen informiert werden. 

Gemäß § 13 „Rechte an Grabstätten“  der gemeindlichen Friedhofssatzung kann die Gemeinde nach Erlöschen des Nutzungsrechts über die Grabstätte verfügen. Damit Planungssicherheit für die Gemeinde besteht, dürften Gräber nicht mehr neu belegt werden weil dadurch eine neue Ruhefrist von 20 Jahren beginnt. Nach Auslaufen der der Ruhefristen könnten die Gräber allerdings für ein bis fünf Jahre verlängert werden. Die letzte Ruhefrist der betroffenen Gräber läuft im Jahre 2035 aus. Darüber hinaus sollten die Gräber nicht verlängert werden. 

Aktuell betroffen ist das Doppelgrab Nr. 8-9 bei dem das Nutzungsrecht am 31.12.2022 erlischt. 
Weitere Gräber laufen in den Jahren 2024 bis 2035 aus.

Das weitere Vorgehen ist mit dem Gemeinderat zu besprechen.

Datenstand vom 19.08.2022 10:36 Uhr