Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dormitz; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 18.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der aktuell noch bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Dormitz ist aus dem Jahr 1999 und hat bereits vier Teilbereichsänderungen erfahren. Der Gemeinderat hat daher in seiner Sitzung vom 23.02.2022 einen Grundsatzbeschluss gefasst, eine Gesamtanpassung des Flächennutzungsplans anzustreben und das Planungsbüro Braun Landschaftsarchitekten mit der Planerstellung zu beauftragen.

In seinen Sitzungen vom 23.06.2022 und 21.07.2022 hat sich der Gemeinderat weiter mit den Möglichkeiten zur Neufassung des Flächennutzungsplans befasst. Mit dem nachfolgenden Beschluss soll das Bauleitplanverfahren zur Neufassung des Flächennutzungsplans Dormitz formell eingeleitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Dormitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Neufassung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Dormitz, mit der Maßgabe, dass die Festsetzungen in den Planunterlagen hinsichtlich der Kindertagesstätten, des Gaswerks, Recyclinghof, Urnenfeld/Friedhof und Flurnummer 11 entsprechend der aktuellen Gegebenheiten richtig dargestellt werden. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Dormitz mit Erleinhof mit einer Fläche von 458 ha. Der Beschluss über die Neufassung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der VG/Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 23.09.2022 07:32 Uhr