Einwendung aus der Öffentlichkeit Familie S.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 18.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 18.08.2022 ö beschließend 3.1.13

Sachverhalt

Wir haben zum Kapitel "7. Erschließung" 

Die Erschließung erfolgt durch eine Zufahrt (Stichweg) abzweigend von der westlich gelegenen Ortsstraße Hans-Sachs-Straße aus (Geh- und Fahrtrecht besteht). Dieser Stichweg dient bereits zur Erschließung der beiden nördlich gelegenen Gebäude und dem südlich des Stichweges liegenden Gebäude. 
Die Anschlussmöglichkeiten für Wasser, Strom und Telekommunikation laufen über das Grundstück Fl. Nr. 206/5 (Hausummer 7) zur Albrecht-Dürer-Straße. Der Kanalanschluss erfolgt ebenfalls über den in der Albrecht-Dürer-Straße liegenden Kanal. 

einen Kommentar: 

Aus unserer Sicht ist die Zufahrt über das Grundstück Fl Nr 202/3 (Eigentümer Herr Bajus) (Anmerkung der Verwaltung: Zur Behandlung in der Öffentlichkeit wurde aus Datenschutzgründen eine Schwärzung des Namens vorgenommen) mit einer Breite von 2,20m äußerst knapp bemessen. Unser Grundstück Fl Nr 203 grenzt unmittelbar daran an. 
Dieser Stichweg dient derzeit aus unserer Sicht ausschließlich der Zufahrt zu den ldw Grundstücken und dem angrenzenden Wald. Welche "beiden nördlich gelegenen Gebäude und dem südlich des Stichweges liegenden Gebäude." sind gemeint? Alle Häuser in der Nähe sind über die Ortsstraße angeschlossen. 

Wir bitten höflichst um Klärung.

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass im Rahmen einer folgenden Bebauungsplanung oder Errichtung einer baulichen Anlage auf der Planfläche eine ausreichende Zu- und Abfahrtsbreite sichergestellt werden muss.
Für die Andienung eines von den Grundstückseigentümern geplanten Einfamilienhauses liegt eine bereits abgemarkte Privatzufahrt von 3 m Breite vor. Die Begründung wird korrigiert. 
Die Gemeinde Dormitz hält an der 5. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes „Dormitz – Hans-Sachs-Straße“ fest, mit einer Korrektur der Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2022 07:32 Uhr