Vorlage der Jahresrechnung 2021 zur förmlichen Kenntnisnahme nach Art. 102 Abs. 2 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.09.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat Dormitz nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO die Jahresrechnung der Gemeinde Dormitz zur Kenntnis.

Die erstmalige Vorlage soll dem Gemeinderat lediglich die Möglichkeit geben, sich über den Jahresabschluss nach den Berechnungen der Verwaltung zu informieren. In eine nähere sachliche Prüfung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten zu werden, da der Gemeinderat die Jahresrechnung erst an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung gem. Art. 103 Abs. 1 GO überweist. Es ist zunächst weder ein Beschluss über die Feststellung noch über die Entlastung zu fassen.

Die Jahresrechnung 2021 schließt wie folgt ab:

Einnahmenseite
Verwaltungs-haushalt
Vermögens-haushalt
Gesamthaus-halt

Summe Soll‑Einnahmen
4.063.984,96
2.925.373,58,
6.989.358,54
+ Neue Haushaltseinnahmereste



./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste



./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
-33,06

-33,06
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
4.063.951,90
2.925.373,58
6.989.325,48




Ausgabenseite



Summe Soll‑Ausgaben
4.063.951,90
2.925.373,58
6.989.325,48
+ Neue Haushaltsausgabereste



./. Abgang alter Haushaltsausgabereste



./. Abgang alter Kassenausgabereste
-35,80

-35,80
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
4.063.951,90
2.925.373,58
6.989.325,48




Etwaiger Unterschied



bereinigte Soll‑Einnahmen minus bereinigte Soll-Ausgaben



1. Darin enthalten: Zuführung zum Vermögenshaushalt
303.918,69


2. Darin enthalten: Soll-Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 3 KommHV

1.901.864,46





Feststellung des Ist‑Ergebnisses



Ist‑Einnahmen
4.046.355,38
2.925.373,58
6.971.728,96
Ist‑Ausgaben
4.130.679,42
2.926.916,34
7.057.595,76
Ist‑Überschuss/Ist-Fehlbetrag
-84.324,04
-1.542,76
-85.866,80

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und überweist die Jahresrechnung 2021 zur örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 11:30 Uhr