Beteiligung der Gemeinde zu einem Antrag auf Änderung der wasserrechtl. Erlaubnis zur Grundwasserentnahme zur Bewässerung eines Spielfeldes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.09.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller besitzt eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Bescheid vom 25.06.1998, Az. 4/45-642-18/97, zuletzt geändert mit Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberfranken vom 28.04.1999, Az. 820-4532d-3/98, und Bescheiden des Landratsamtes Forchheim vom 09.04.2009, Az. 44-6421-18/97, vom 12.06.2019, Az. 42-6421-121/18, sowie vom 16.12.2021, Az. 42-6421-28/21, für die beschränkte Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus einem Brunnen zur Bewässerung des Sportgeländes. Die Erlaubnis wurde bis zum 31.12.2022 befristet. 


In der auslaufenden Erlaubnis wurde eine Entnahme von max. 5,0 l/s, 60 m³/Tag und 4.500 m³/Jahr erlaubt. Mit Schreiben vom 31.01.2021 und Nachreichung von Unterlagen vom 01.08.2022 wurde die Verlängerung der Erlaubnis beantragt.

Soweit nach Prüfung des Landratsamts als zuständiger Genehmigungsbehörde keine schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt werden (§ 12 WHG) kann die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden.

Die Gemeinde hat vorab zum Antrag Gelegenheit zur Stellungnahme und kann ggf. Bedenken oder Einwendungen erheben. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2022 11:30 Uhr