Der Freistaat Bayern hat die Daten seines Windenergieatlas erneuert.
Zeitgleich werden mehrere Gesetzesgrundlagen geändert. So fällt unter anderen die sogenannte 10H- Regelung, die einen 10-fachen Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung in Bayern festgelegt hat.
Künftig soll lediglich ein Abstand von 800 m zur nächsten Wohnbebauung gelten.
Bis 2025 sollen 0,7 % der Landesfläche in Bayern für Windenergie und bis Anfang der 30er Jahre 1,8% der Landesfläche in Bayern für Windenergie vorgehalten werden.
Im Rahmen der Regionalplanungen sollen dabei die regionalen Planungsverbände die Vorhalteflächen für Windenergie einplanen und Windparks konzentrieren.
Landschaftsschutzgebiete bleiben bei einer Ausweisung ohne Relevanz, FFH Gebiete sollen noch Beachtung finden. In der Regionalplanung ebenfalls ausgewiesene Bodenschätze (Quarzsand) kann ggf. konkurrieren.
Um gemeindeseitig eine Steuerung zu ermöglichen wo Windparks ausgewiesen werden sollen, müsste die Gemeinde Flächen an den Regionalen Planungsverband melden.
In der Umgebung vom Rosenbacher Berg sind laut Windatlas Windgeschwindigkeiten von bis zu 6,5 m/s in 200m Höhe verzeichnet, am Kirchberg Windgeschwindigkeiten von bis zu 6,4 m/s. Ab Flächen von 8 ha bei einer Mindestwindgeschwindigkeit von 5 m/s kann sich die Ausweisung eines eines Windparks rentieren.
Unter Berücksichtigung der 800 m Abstandsregelung (rote Kreise) kommt aufgrund der Umliegenden Wohnbebauung von Rosenbach, Weiher, Dormitz und Neunkirchen dabei in Dormitz lediglich eine Fläche von ca. 6,4 ha (grün markiert) in Betracht.
Um trotz der gringeren Fläche ein Zeichen für erneuerbare Energien zu setzen und dem Regionalen Planungsverband die Abwägung zur Aufnahme der Flächen zu überlassen , die sich ggf. mit einer Ausweisung von naheliegnenden Flächen aus Neunkirchen zu einem Bereich von über 8 ha zusammenfügen würden, bietet es sich ggf. dennoch an eine Meldung vorzunehmen.