Neuerlass einer Entwässerungssatzung (EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 24.11.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die mit der Ladung versendete Entwurfsfassung der Neufassung der Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Dormitz enthält im Wesentlichen keine Änderungen. Die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages wurde seit dem letzten Erlass im Jahr 2018 nur minimal angepasst.

Die § 4 Abs. 5 und § 9 Abs. 6. die in der neuen Fassung nun auch den Umgang mit Niederschlagswasserbeseitigung in der Verwaltungspraxis klarer definieren wurden im vorliegenden Entwurf neu gefasst.

Mit dieser Formulierung wäre bspw. bei Bauvorhaben künftig folgende Beschlussfassung möglich:

„Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB unter dem Vorbehalt, dass das Niederschlagswasser gem. § 4 Abs. 5 der gemeindlichen Entwässerungssatzung  für den Fall der Versickerbarkeit vollständig auf dem Baugrundstück versickert wird  bzw. für den Fall das keine Versickerung möglich ist, gem. § 9 Abs. 6 der gemeindlichen Entwässerungssatzung  eine 10m³ Zisterne für Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück vorgesehen wird.“


Anschließend besteht für den Gemeinderat noch die Möglichkeit Satzungsinhalte des Entwurfs zu diskutieren und zu hinterfragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Entwurf der Satzung zur Benutzung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Dormitz als Satzung und beauftragt Bürgermeister Bezold mit der Ausfertigung und Bekanntmachung, damit diese zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2023 14:50 Uhr