Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung -BGS/EWS-


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 24.11.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Fortschreibung der Gebührenkalkulation durch das beauftragte Büro „Kommunale Transparenz“ ergibt einen weiterhin stabilen Gebührensatz in Höhe von 2,28 Euro pro Kubikmeter für die gemeindliche Entwässerungseinrichtung. Lediglich die ermäßigte Gebühr für Grundstücke bei denen die Einleitung von Niederschlagswasser untersagt ist, reduziert sich marginal von 2,13 Euro auf 2,11 pro Kubikmeter. 

Der vorliegende Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Dormitz wurde dem Gremium mit der Sitzungsladung übersandt.

Eine Überprüfung mit dem aktuellen Satzungsmuster hat stattgefunden und keine nötigen Änderungen ergeben.

Der Gemeinderat wird Gelegenheit gegeben zum vorliegenden Entwurf zu beraten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Dormitz als Satzung und beauftragt Bürgermeister Bezold mit der Ausfertigung und Bekanntmachung, damit diese zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2023 14:50 Uhr