Gebühren- und Benutzungsordnung der Mehrzweckhalle Dormitz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 24.11.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Nach der Beschlussfassung über die Gebühren der Benutzung der Mehrzweckhalle Dormitz in der Sitzung vom 8. September 2016 wurde die Gebühren- und Benutzungsordnung für die Mehrzweckhalle Dormitz den Gegebenheiten der Praxis und damit in der Vergangenheit verbundenen Probleme angepasst. Insbesondere enthielt die alte Gebühren- und Benutzungsordnung keinerlei Regelungen zur Nutzung und Abrechnung der Kegelbahn. Auch diese Dienstleistung ist im Sinne des § 2b UstG eine sog. steuerbare Leistung, welche ab dem 1. Januar 2023 mit Umsatzsteuer zu belegen wäre, wenn es für die Nutzung und Abrechnung keine öffentlich-rechtliche Grundlage gibt. 

Gleichzeitig waren auch die Gebühren den gestiegenden Lohn- und Unterhaltskosten der vergangenen Jahre anzupassen. Ebenso wurden die Tarife für die stundenweise Nutzung durch Vereine formal mit in die Satzung aufgenommen. Diese wurden zwar in der Vergangenheit abgerechnet, jedoch fand sich kein Abrechnungstatbestand in der Benutzungs- und Gebührenordnung wieder. Die im Entwurf genannten Gebühren, welche im allgemeinen einer Steigerung unterliegen sehen für die örtliche Vereine eine Erleichterung vor. Hier wurden seither 28,50 pro Stunde für die Nutzung der gesamten Halle in Rechnung gestellt. Künftig ist hier eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro vorgeschlagen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der neuen Gebühren- und Benutzungsordnung der Mehrzweckhalle Dormitz und der Kegelbahn Kenntnis und beschließt diese als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2023 14:50 Uhr