Entlastung der Jahresrechnung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 15.12.2022 ö beschließend 5.2

Sachverhalt

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens.

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wird für die Jahresrechnung 2020 die Entlastung ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2023 16:29 Uhr