Entlastung der Jahresrechnung 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 15.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) | Sitzung des Gemeinderates Dormitz | 15.12.2022 | ö | beschließend | 5.2 |
Sachverhalt
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens.
Beschluss
Gemäß Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO wird für die Jahresrechnung 2020 die Entlastung ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2023 16:29 Uhr