Feuerwehrwesen: Anpassung des gemeindlichen Zuschusses für Begleitpersonen im Feuerwehrerholungsheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Hetzles, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Hetzles (Gemeinde Hetzles) Sitzung des Gemeinderates Hetzles 08.02.2022 ö informativ 4

Sachverhalt

Im Rahmen der staatlichen Ehrung für Aktive, die seit 40 Jahren in der Freiwilligen Feuerwehr Dienst tun, gibt es einen einwöchigen Aufenthalt im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain. Ehepartner/innen werden als Begleitperson mit aufgenommen, deren Unterkunft und Verpflegung ist jedoch kostenpflichtig.

Am 17.06.2014 wurde durch den Gemeinderat Hetzles der Beschluss gefasst, dass sich die Gemeinde an den Kosten mit 250 Euro beteiligt. Die Nachfrage im Feuerwehrerholungsheim ergab, dass Stand 2021 331,10 Euro anfallen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den gestiegenen Kosten im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain Rechnung zu tragen und für die Begleitperson zukünftiger Jubilare einen Zuschuss der aktuell anfallenden Kosten bis zu einer Summe von 400 Euro zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2022 10:14 Uhr