Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften; Erneute Behandlung der Vorstellung von Erkenntnissen im Rahmen des Energiecoachings und Beschlussfassung zur Projektierung einer Liegenschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 22.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 22.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 25.01.2023 wurden der Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über die Projektierung von Photovoltaikanlagen zur Umsetzung von Maßgaben aus dem Energiecoaching vertagt, da hier eine Unklarheit über die verwendeten Zahlen herrschte.

Die KiTa-Dormitz Glückskinder in der Josef-Hildebrandt-Straße hat bereits mehrere An- und Umbauten hinter sich.  Es existieren daher zwei Stromzähler im Gebäude. 
Über den einen Stromzähler läuft der reine Stromverbrauch (~ 12.000 bis 13.000 kWh pro Jahr) über den anderen Stromzähler läuft im Wesentlichen die strombetriebene teilweise im Gebäude verbaute Heizung (~ 39.000 kWh pro Jahr). (Anmerkung: Ebenfalls in einigen Gebäudeteilen verbaut ist auch eine Gasheizung).

In der Sitzung vom 19.10.2023 wurde dem Gemeinderat ein Angebot vorgelegt. Die anbietende Firma hat hier den Stromverbrauch von beiden Stromverbrauchsquellen als Verbrauch herangezogen (52.000 kWh). Aufgrund der Marktlage zu diesem Zeitpunkt fand kein Ortstermin statt und die Fa. hat pauschal die Dachflächen betrachtet und eine 80 kWp Anlage angeboten.

Im Rahmen des Energiecoachings wurde die KiTa-Dormitz Glückskinder in der Josef-Hildebrand-Straße insbesondere hinsichtlich Schwierigkeiten bei der Installation von PV-Anlagen auf dem Dach detaillierter betrachtet. 
Es wurde daher festgestellt, dass der bestehende Kindergarten durch seine ausgesprochen kleinteilige Dachstruktur die effektive Nutzung von Photovoltaik erheblich erschwert. Die Nutzung der zahlreichen Satteldächer, aber auch des Flachdaches, ist grundsätzlich möglich. Die vielen Teilflächen führen aber voraussichtlich zu deutlichen Mehrkosten.


Folgende Erzeugungspotenzial wurden sodann beispielhaft dargestellt: 
• 8.4 kWp, 6400 kWh/a (1) 
• 4.8 kWp, 4800 kWh/a (2) 
• 11.6 kWp, 11000 kWh/a (3) 
Bei Belegung der drei abgebildeten Flächen: 24,8 kWp, 22.200 kWh/a


Im Rahmen des Energiecoachings wurde dabei der Heizstrom bewusst nur untergeordnet betrachtet und mit dem Stromverbrauch ohne den Heizstrom gerechnet, da der Heizstrom vorwiegend in der sonnenarmen Winterzeit benötigt wird. 
Das Energiecoaching kam daher zu folgendem Ergebnis
 
„• Der Kindergarten hat einen Jahresverbrauch von rund 12.000 kWh (ohne Heizstrom). Zur bilanziellen Deckung des Eigenbedarfs würde daher bereits das Flachdach bei der Krippe (Fläche 3) genügend Leistung bieten.
• Auch eine mittelgroße Anlage 30-50 kWp kann Sinn machen. Hierfür sollte der überschüssige Strom zum Beispiel in der Heizungsanlage Verwendung finden können.“

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung konkrete Angebote für den Kindergarten in der Josef-Hildebrand-Straße zur Installation von einer Photovoltaikanlage

  • für ein erstes Angebot zu 
  • 4 kWp, 6400 kWh/a (1) 
  • • 4.8 kWp, 4800 kWh/a (2) 
  • • 11.6 kWp, 11000 kWh/a (3) 
bei Belegung der drei abgebildeten Flächen entsprechend der Angaben aus dem Energiecoaching inklusive Montage, Wechselrichter und Elektroinstallation einzuholen 


und 


  • ein zweites Angebot zur Belegung der weiteren Dachfläche (bis zu einer Gesamtleistung von ca. 40 kWp) inklusive Montage, Wechselrichter und Elektroinstallation einzuholen.

Angebote zu Speicher sollen nicht eingeholt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2024 10:06 Uhr