In der Sitzung vom 17.08.2023 hat sich der Gemeinderat Dormitz zuletzt mit dem barrierefreien Bushaltestellenausbau befasst und sich über die Plananpassung informiert.
Die zur Förderung notwendige Ortsdurchfahrtsvereinbarung wurde sodann vom Staatlichen Bauamt am 30.08.2023 abgezeichnet und der Förderantrag am 31.08.2023 gestellt.
Mit Schreiben vom 19.09.2023 erhielt die Gemeinde Dormitz anschließend einen Zuwendungsbescheid zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Oberfranken mit baufachlicher Stellungnahme.
Im Anschluss hieran wurde die Klärung aufgeworfener Fragen der Regierung, ein Verkehrszeichenplan für eine Umfahrung, weitere Tiefbauarbeiten Dritter (bspw. Wasserzweckverband, elektronischer Fahrgastanzeiger) in Synergie zur Maßnahme und Positionen des LVs mit dem Ingenieurbüro abgestimmt.
Nach öffentlicher Ausschreibung der Baumaßnahme gab folgende Ergebnisse:
Submissionstermin:
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12.03.2024
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Abgegebene Angebote:
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4
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Wirtschaftlichster Anbieter brutto incl. Nachlass
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623.635,73 €
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Das Ingenieurbüro hat in seiner Kostenschätzung mit Kosten i.H.v. 584.059,14 €/brutto gerechnet.
Gründe für die Aufhebung der Ausschreibung nach § 17 VOB/A sind damit keine ersichtlich.
Im Zuge der Angebotsprüfung und Wertung liegt der mindestnehmende Bieter ca. 7 % über den Kosten des bepreisten LVs.
Da Grundlage für die Förderung das Ausschreibungsergebnis ist, muss nach Vorgabe der Regierung für Kostenerhöhungen, die sich aus dem Ausschreibungsergebnis ergeben und die in die Förderung eingeschlossen werden sollen, die Zustimmung der Regierung eingeholt werden.
Der Antrag wurde bei der Förderstelle gestellt, lag aber bis zur Sitzung noch nicht vor.