Anpassung der Kinderbetreuungsgebühren für die Kindertagesstätten in Dormitz ab 1. Juni 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 26.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) . Sitzung des Gemeinderates Dormitz 26.03.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde, stetiger Anwuchs des gemeindlichen Finanzierungsanteils an den Kosten des laufenden Betriebs der Kindertagesstätte

Mit Blick auf das bestehende Defizit, also dem gemeindlichen Anteil des Zuschusses zur Deckung der laufenden Kosten des Betriebs, wird eine Anpassung der bestehenden Gebührensätze als unausweichlich angesehen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Gemeindehaushalts auch weiterhin sicherzustellen. Für der Einführung umfangreicher staatlicher Zuschüsse für die Familien und an die Träger hinsichtlich der Gebührenzuschüsse oder weiterer Geldleistungen für Familien in Bayern war die Ausgabenfinanzierung auf gute Füße gestellt, wenn die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben je zu einem Drittel durch 

  • Elterngebühren
  • Betriebskostenförderung des Staats
  • Gemeindeanteil an der Gesamtfinanzierung

aufgeteilt (sog. paritätische Finanzierung der Kosten der Kinderbetreuung) werden. Sh. Schaubilder A und B mit Erläuterungen.

Anhörung und Abstimmung mit dem Elternbeirat

Nachstehender Entwurf der neuen Gebührensätze wurde zunächst mit dem EB-Vorsitz vorberaten und final durch Bürgermeister Bezold mit dem gesamten Elternbeirat und der Kindergartenleitung in einer gemeinsamen Besprechung am 21. Februar 2024 im Rathaus Dormitz abgestimmt. Die Gemeinde kann sich der Zustimmung des Elternbeirats zum neuen Entwurf der neuen Gebührensätze demnach gewiss sein.


Umfangreiche staatliche Leistungen für Familien seit 2019 schrittweise eingeführt

Gebühren für den Kindergarten (staatlicher Beitragszuschuss für die Kindergartengebühren an die Träger der Einrichtungen):

  • Mit Wirkung ab dem 1. April 2019 werden die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 € pro Kind und Monat einkommensunabhängig vom Freistaat Bayern bezuschusst und direkt an die Träger der Kitas weitergegeben. Der Beitragszuschuss wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Gebühren für die Kinderkrippe:
Als weitere staatliche einkommensabhängige Leistung wird das sog. Krippengeld: i. H. v. maximal 100 Euro pro Kind und pro Kalendermonat gewährt.

  • Familiengeld: Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.

Gegenüberstellung der derzeitigen mit den möglichen künftigen Gebührensätzen

Kindergarten:
bisher
neu
Gk bisher
Gk neu (25 Euro Rabatt pro Kind)
3-4 Std.
106,22 €
------
73,34 €
-------
4-5 Std.
121,18 €
165,00 €
84,83 €
140,00 €
5-6 Std.
136,17 €
175,00 €
95,33 €
150,00 €
6-7 Std.
151,15 €
185,00 €
105,82 €
160,00 €
7-8 Std.
166,14 €
195,00 €
116,32 €
170,00 €
8-9 Std.
181,14 €
205,00 €
126,79 €
180,00 €
9-10 Std.
196,12 €
------
137,30 €
------
sonstiges: 
 
 
 


 
 
 

Kinderkrippe




3-4 Std. 
212,41 €
225,00 €
148,69 €
200,00 €
4-5 Std.
242,38 €
255,00 €
169,68 €
220,00 €
5-6 Std.
272,36 €
285,00 €
190,65 €
260,00 €
6-7 Std.
302,35 €
315,00 €
211,63 €
290,00 €
7-8 Std.
332,32 €
345,00 €
232,61 €
320,00 €
8-9 Std.
362,28 €
375,00 €
253,34 €
340,00 €
9-10 Std.
385,32 €
------
274,57 €
------
sonstiges: 
 
 



Blick auf die Kostenverteilung der Einzelnen Akteure (Staat/Familie/Träger bzw. Gemeinde) mit Daten zu Einnahmen und Ausgaben aus den Jahren 2019 bis 2022

Schaubild A

















Vor der geplanten Gebührenanpassung und unter fiktiver Hinzurechnung des staatlichen Beitragszuschusses liegt der Finanzierungsanteil zu 19 % in Elterngebühren/Beitragszuschüssen und zu 35 % beim Finanzierungsanteil der Gemeinde.

Schaubild B



Durch die geplante Gebührenanpassung gerechnet anhand der Kinderzahlen und Buchungsgepflogenheiten der Vergangenheit, können rund 48.000 Euro höhere Gebühreneinnahmen erzielt werden. Der Anteil an der Finanzierung der Gesamtkosten wird hiermit um 5 Prozent gesteigert. Aufgrund der erhöhten staatlichen Förderungen (Betriebskosten und Beitragszuschuss von 46 Prozent bzw. 9 Prozent, läge eine paritätische Finanzierung beider Akteure bei je 27 % der verbleibenden zu deckenden Ausgaben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende neue Gebührensätze in die zu erlassende Gebührensatzung, welche ab dem 1. Juni 2024 in Kraft treten soll, aufzunehmen. 


Kindergarten:
neu
Gk neu (25 Euro Rabatt pro Kind)
3-4 Std.
------
-------
4-5 Std.
165,00 €
140,00 €
5-6 Std.
175,00 €
150,00 €
6-7 Std.
185,00 €
160,00 €
7-8 Std.
195,00 €
170,00 €
8-9 Std.
205,00 €
180,00 €
9-10 Std.
------
------
Kinderkrippe


3-4 Std. 
225,00 €
200,00 €
4-5 Std.
255,00 €
230,00 €
5-6 Std.
285,00 €
260,00 €
6-7 Std.
315,00 €
290,00 €
7-8 Std.
345,00 €
320,00 €
8-9 Std.
375,00 €
350,00 €
9-10 Std.
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Diese werden dann ab diesem Zeitpunkt zur Abrechnung gebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2024 08:07 Uhr