Die Gemeinde Hetzles hat am 27.02.2024 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hetzles“ aufzustellen und parallel hierzu den Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern.
Es wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geplant. Hierfür wird auf Ebene des Flächennutzungsplanes eine Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“ ausgewiesen.
Zusammen mit der Stadtwerke Forchheim GmbH wird beabsichtigen, im Südwesten der Ortslage von Hetzles eine Photovoltaik-Freiflächen-Anlage mit über 32.200 Modulen bei einer PV-Generatorleistung von insgesamt ca. 18.200,86 kWp und einer Netzeinspeisung von ca. 19.412.500 kWh/Jahr zu errichten. Die hierdurch vermiedenen CO2-Emissionen belaufen sich auf ca. 8.148.000 kg/Jahr.
Die maximale Höhe der Modulreihen beträgt am höchsten Punkt 3,20 m. Die Module haben eine Neigung von ca. 20 °. Die minimale Höhe beträgt 80 cm. Auf den genannten Flächen wird der Netzanschluss zu Bayernwerk erstellt. Im nördlichen Bereich wird eine Freiluft-Umspannstation auf einer Fläche von ca. 1.000 m² geplant.
Der Geltungsbereich liegt südwestlich des Ortsbereichs Hetzles. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Flächenkulisse der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 verankerten „landwirtschaftlich benachteiligten Gebiete“. Der geplante Solarpark wird eine Fläche von ca. 18,75 ha umfassen.
Durch einen entlang des nördlichen Gebietsrand verlaufenden geschotterten Eigentümer-Flurweg, der an die beiden Ortsbindungsstraßen anschließt, ist die Fläche für die geplanten Nutzungen ausreichend erschlossen. Die Erschließung der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage kann ebenfalls über die bestehende Wegeverbindung erfolgen. Die Erschließung wird hierbei nur für die Bauausführung und gelegentliche Wartungs- und Pflegearbeiten benötigt.
Die geplante Photovoltaik- Freiflächenanlage Hetzles wurde südöstlich der Ortschaft Hetzles und nördlich des Barnbaches, der Ebersbacher Straße und der Staatsstraße St2243 hinsichtlich der auf der Ebersbacher Straße, der Staatsstraße St2243, der von Hetzles nach Honings führenden Straße und in der Wohnbebauung von Hetzles und Honings zu erwartende Blendung durch Sonnenreflexion untersucht.
Unter Realisierung der vorgesehenen Ausrichtung der Modulreihen sind nach einem erstellten Blendgutachten dabei keine Störungen auf der Ebersbacher Straße, der Staatsstraße St2243, der von Hetzles nach Honings führenden Straße und in der Wohnbebauung von Hetzles und Honings durch von den Moduloberflächen ausgehende Blendreflexionen zu erwarten.
Der gewählte Standort berührt laut Angaben in der Planbegründung keine Schutzgebiete des Naturschutz- und Wasserrechts.
Die Gemeinde Dormitz hat hier die Gelegenheit als Träger öffentlicher Belange Stellung zur Bauleitplanung nehmen. Die Planunterlagen werden dem Gremium in der Gemeinderatsitzung vorgelegt und können auch vorab unter der Webseite https://www.vgdormitz.de/seite/371620/hetzles.html abgerufen werden.
Negative Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Dormitz sind durch die Bebauungsplanänderung und die Flächennutzungsplanänderung nicht zu erwarten.