Erhöhung des leistungsbezogenen Entgelts (Einmalzahlung/Jahr) von 2 % auf 2,5 % der ständigen Entgelte des Vorjahres


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 26.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) . Sitzung des Gemeinderates Dormitz 26.03.2024 ö 6

Sachverhalt

Die leistungsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und ggf. Führungskompetenz gestärkt werden. Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt.
In der Gemeinde Dormitz wurden seit Einführung der leistungsbezogenen Auszahlung 2012 immer 2 % der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten als Zielgröße genommen.

Der KAV Bayern hat mit Beschluss vom 19.06.2008 erstmals und zuletzt am 10.11.2020 ermöglicht, freiwillig das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts gem. § 18 Abs. 3 Satz 1 TVöD bis auf höchstens 4 % zu erhöhen. Diese Regelung war bis zum 31.12.2022 befristet worden.
Mit Beschluss vom 06.10.2022 hat der Hauptausschuss des KAV sich darauf geeinigt, die o. g. Beschlüsse fortzuführen.

Im Bewertungsjahr 2022 betrugen die ständigen Monatsentgelte 866.765,78 Euro, was einen Ausschüttungsbetrag von 17.335,32 Euro betrug. Bei einer Erhöhung auf 2,5 % wären es 21.669,14 Euro (+4.333,82 Euro).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die ständigen Monatsentgelte von 2,0 % auf 2,5 % ab dem Bewertungsjahr 2024 (Auszahlung im Jahr 2025) zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2024 08:07 Uhr