Informationen


Daten angezeigt aus Sitzung:  . Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 26.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) . Sitzung des Gemeinderates Dormitz 26.03.2024 ö informativ 8

Sachverhalt

Bürgermeister Bezold informiert den Gemeinderat über ein Begehren von mehreren Anliegern im Bereich der Hauptstraße/Ecke Erleinhofer Straße aus Schreiben vom 29.02.2024, dass den Mitgliedern des Gemeinderats zur Sitzungsladung über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt wurde.
Die Bürger begehren hier verschiedene Maßnahmen, wie die Verlegung eines geräuschmindernden Straßenbelags, fest installierten Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung, Schaffung eines sicheren Fußgängerüberwegs als Zebrastreifen oder durch eine schaltbare Ampelanlage, Fahrbahnversatz und weitere. 
(Hierbei handelt es sich um Mitunter kostenintensive Maßnahmen außerhalb der Zuständigkeit der Gemeinde).
Zum barrierefreien Bushaltestellenausbau wurden in der öffentlichen Sitzung am 20.05.2021 erste Entwurfskonzepte vom Ingenieurbüro vorgestellt. Am 19.01.2023 hat der Gemeinderat die mit Staatlichen Bauamt, Verkehrspolizei und Landratsamt insbesondere hinsichtlich Verkehrssicherheit mehrfach angepassten Konzepte mit einer letzten Plananpassung abschließend gebilligt. Auch in dem Mitteilungsblatt wurde über die Entscheidungen des Gemeinderates informiert, ebenso wurde in den Bürgerversammlungen regelmäßig über den Sachstand informiert.
Anschließend wurden Genehmigungen, ein umfassender Durchführungsvertrag mit dem Staatlichen Bauamt und Förderantragstellung hierauf ausgerichtet. Zudem fand bereits eine öffentliche Ausschreibung statt, die nicht ohne weiteres aufgehoben werden kann. In der Sitzung vom heutigen Tag kommt es daher über Art und Umfang der Maßnahme mittels der Auftragsvergabe zum barrierefreien Bushaltestellenausbau daher zu einer Entscheidung. 
Weitergehende Ansinnen aus der Bürgerschaft, sind daher verspätet, um sie noch in das laufende Projekt des barrierefreien Bushaltestellenausbaus einbeziehen zu können. Einige Maßnahmen sind zudem teuer bzw. außerhalb der Zuständigkeit der Gemeinde (bspw. geräuschmindernder Straßenbelag, Fußgängerüberweg, Fahrbahnversatz und könnten nur mit Zustimmung und Veranlassung des staatlichen Bauamts umgesetzt werden, die Beschilderung an der Staatstraße wird vom Landratsamt festgesetzt).  

Datenstand vom 23.04.2024 08:07 Uhr