Neuerlass der Mittagsbetreuungssatzung der Gemeinde Dormitz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 13.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Satzungsentwurf der Benutzungssatzung der Mittagsbetreuung Dormitz wurde dem Gemeinderat mit der Sitzungsladung bereitgestellt.
Der neue Entwurf legt im Änderungsmodus dar, wo aus Gründen der Verwaltungspraxis Änderungen vorzunehmen sind und heute dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.
Im Wesentlichen soll der neue Satzungsentwurf dazu dienen, eine klarere Abgrenzung zur öffentlich-rechtlichen Forderung herzustellen, welche die erhobenen Gebühren für die Benutzung der Mittagsbetreuung sind. Dies war durch die früheren Begrifflichkeiten eines „Betreuungsvertrags“ im Falle eines Falles widersprüchlich auslegbar, da ein Vertrag eindeutig eine Grundlage für eine privatrechtliche Forderung darstellt. Durch die Neuformulierung und entsprechende Anpassung der zugehörigen Antragsformulare zur Anmeldung von Kindern in der Mittagsbetreuung, beseitigen diesen in sich existierenden Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Normen und privatrechtlichen Verträgen.
Statt dem früher ausgehändigten beidseitig unterschriebenen Betreuungsvertrag werden künftig sog. Rahmenbedingungen den Personenberechtigten ausgehändigt, welche inhaltlich nicht anderslautend sind als die vormals „vertraglichen Vereinbarungen“.
Weiter wurde die Satzung im Bereich der Mittagsverpflegung den seit einigen Jahren veränderten Gegebenheiten angepasst.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt vorliegenden Entwurf der Mittagsbetreuungssatzung vom 6. Februar 2025 zum 1. März 2025 in Kraft treten zu lassen. Hierfür wird der Bürgermeister mit der rechtzeitigen Ausfertigung und Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2025 12:27 Uhr