Beteiligung als Nachbargemeinde zur Bauleitplanung "Südlich Sankt Kunigunde" der Gemeinde Uttenreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 13.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 13.02.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Gemeinde Uttenreuth hat am 10.12.2024 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplans U 41 „Südlich Sankt Kunigunde“ aufzustellen.

Die Gemeinde Uttenreuth beabsichtigt die innerörtliche Freifläche zwischen Erlanger Straße (St 2240) und Dresdener Straße im Hauptort Uttenreuth baulich zu entwickeln. Ziel ist es Erweiterungsflächen für die Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth (Rathaus) sowie Wohnnutzungen für verschiedene Zielgruppen zu schaffen.

Die Wohnnutzungen umfassen neben Reihenhäusern, ein Baufeld für eine Baugruppe, Wohngebäude für Senioren, geförderte Wohnungen sowie ein Wohnheim für Auszubildende / Studierende.  Ziele dieser Bebauungsplanaufstellung sind die Sicherstellung der öffentlichen Verwaltung durch das Vorsehen von Erweiterungsflächen, die Schaffung von Wohnraum, die Durchwegung des Plangebiets für Fußgänger und Radfahrer sowie die Durchgrünung des Plangebiets.

Der Plan umfasst eine Gesamtfläche von 10.375 m² (1,0 ha), die als Wohnbaufläche und Flächen für Gemeindebedarf ausgewiesen werden sollen.

Der Begründung des Plans ist zu entnehmen, dass es Ziel dieses städtebaulichen Projekts ist, den hohen Baumbestand in dem, ehemals als Gartenfläche genutzten, Plangebiet weitestgehend zu erhalten und gleichzeitig eine hohe Wohnqualität zu schaffen. Vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollen die Wohngebäude in Form von Doppelhäusern vorgesehen und der ruhende Verkehr zentral in einem Gargenhof vorgesehen werden.


Eine verkehrliche Erschließung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) des Plangebiets ist in Rücksprache mit dem Staatlichen Bauamt Erlangen-Nürnberg nicht von der Erlanger Straße zulässig. Vor diesem Hintergrund erfolgt die verkehrliche Anbindung lediglich über die Dresdener Straße.

Für Niederschlagswasser plant die Gemeinde Uttenreuth plant diese möglichst mit Rückhalt auf Dächern und Grünflächen zu sammeln um Wasser zu verdunsten oder der Nutzung von Regenwasser als Grau- oder Gießwasser zuzuführen. Weil aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse eine Versickerung nicht möglich ist, können nach Anagbe des Planentwurfs nicht bewirtschaftbare Anteile des anfallenden Niederschlagswassers in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet werden.

Die Gemeinde Dormitz hat hier die Gelegenheit als Nachbargemeinde Stellung zur Bauleitplanung zu nehmen. Die Planunterlagen werden dem Gremium in der Gemeinderatsitzung vorgelegt und können auch vorab unter der Webseite https://uttenreuth.vg-uttenreuth.de/wirtschaft-bauen/bebauungsplaene/bauleitplanung-aktuelle-verfahren/ abgerufen werden.

Konkrete negative Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Dormitz sind durch die Bauleitplanung nicht zu erwarten

Beschluss

Der Gemeinderat Dormitz nimmt die Bauleitplanung zur Kenntnis und beschließt keine Einwendungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2025 12:27 Uhr