Beteiligung als Nachbargemeinde zur Bauleitplanung "Weinbergstraße" der Gemeinde Uttenreuth


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Dormitz, 13.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Dormitz (Gemeinde Dormitz) Sitzung des Gemeinderates Dormitz 13.02.2025 ö beschließend 12

Sachverhalt

Gemeinde Uttenreuth hat am 10.12.2024 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplans W 18 “Weinbergstraße“ für einen Bereich der der Gemarkung Weiher aufzustellen.

Dieser umfasst eine Gesamtfläche von 3.256 m² bzw. 0,33 ha, die als Wohnbaufläche für acht Wohneinheiten überplant werden sollen.

Der Begründung des Plans ist zu entnehmen, dass es Ziel dieses städtebaulichen Projekts ist, den hohen Baumbestand in dem ehemals als Gartenfläche genutzten Plangebiet weitestgehend zu erhalten und gleichzeitig eine hohe Wohnqualität zu schaffen. Vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sollen die Wohngebäude in Form von Doppelhäusern vorgesehen und der ruhende Verkehr zentral in einem Garagenhof vorgesehen werden.

 

Für die Erschließung kommen aktuell neben der Straßenanbindung ein Mischwasserkanal und eine bereits bestehende Trinkwasserleitung südlich des Plangebiets in Betracht. 

Die Gemeinde Dormitz hat hier die Gelegenheit als Nachbargemeinde Stellung zur Bauleitplanung zu nehmen. Die Planunterlagen werden dem Gremium in der Gemeinderatsitzung vorgelegt und können auch vorab unter der Webseite https://uttenreuth.vg-uttenreuth.de/wirtschaft-bauen/bebauungsplaene/bauleitplanung-aktuelle-verfahren/ abgerufen werden.

Konkrete negative Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Dormitz sind durch die Bauleitplanung nicht ersichtlich.

Beschluss

Der Gemeinderat Dormitz nimmt die Bauleitplanung zur Kenntnis und beschließt keine Einwendungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2025 12:27 Uhr