Errichtung eines Einfamilienhauses in Honings


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Hetzles, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat Hetzles (Gemeinde Hetzles) Sitzung des Gemeinderates Hetzles 08.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Antragsteller planen auf dem Baugrundstück ein weiteres Einfamilienwohnhaus mit den Maßen von etwa 13,8 m x 8,6 m sowie einer Ausstülpung im EG von 3 x 6,7 m an der Stelle eines bisherigen Wohngebäudes nahe der Straße zu errichten. Das Gebäude wird mit Erdgeschoss und kleinerem Obergeschoss errichtet. Der Hauptteil des Gebäudes erhält dabei ein Satteldach, die Ausstülpung ein Flachdach.

Insgesamt befänden sich mit dem Neubau nach einem Abriss des bestehenden Gebäudes am Bauort (wieder) 2 Wohngebäude auf dem Grundstück.

Das gesamte Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Hier ist es für die Gemeinde maßgeblich, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Laut Flächennutzungsplan liegt das Grundstück im Bereich gemischter Bauflächen. Der Umgebungscharakter in Honings ist von Wohnbebauung und landwirtschaftlichen Höfen geprägt. Die Wohnraumnutzung, die durch den Umbau entsteht, würde sich sowohl nach Art (Wohnbebauung) als auch nach Maß (Größe des Vorhabens) der Umgebung eines Dorfgebiets entsprechen.

Bezüglich der gesicherten Erschließung ist anzumerken, dass in Honings die Einleitungswerte für Kleineinleiter bzgl. der Entwässerung bereits überschritten sind. Ob ein Wasserrechtsverfahren zur Anpassung der genehmigten Einleitermenge durchgeführt werden soll, ist aktuell noch in der Schwebe.  Eine Entwässerung neuer Anwesen über eine Einleitung in den Ortskanal zur Ableitung in den Himmelsweiher in Honings ist daher nicht möglich. 

Für den geplanten Neubau ist geplant das Niederschlagswasser über den bestehende Revisionsschacht auf dem Grundstück und das Schmutzwasser über einen Anschluss an die bestehende Kleinkläranlage auf dem Grundstück anschließend ebenfalls auf den Mischwasserkanal in der Straße abzuleiten.

Bei der Zuleitung von Regenwasser aus der versiegelten Fläche des Neubaus von 145,71 m² würde bei einer zu berücksichtigenden Bemessungsregenspende von 111,96 Liter pro Stunde und Quadratmeter die auf einen Abfluss von insgesamt 8 l/s begrenzte gemeindliche Kleineinleitergenehmigung zur Entwässerung des Gemeindegebiets Honings überschritten. 
Obwohl faktisch ein Abzug des vermutlich zum Abriss geplanten Bestandsgebäudes vorzunehmen wäre, muss sich der Neubau in die aktuelle Rechtslage zur Entwässerung einfügen. Da hier die Einleitungswerte für in Honings bereits überschritten sind ist ein Anschluss nicht möglich.

Lt. gemeindlicher Stellplatzsatzung sind 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorzuhalten. Mit Ergänzung zum 03.11.2022 werden im Bauantrag dem Vorhaben 3 Stellplätze zugewiesen (sowie 3 weitere für das bestehende Anwesen), diese reichen für das Einfamilienwohnhaus aus.  

Nachbarunterschriften liegen vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erteilt dem Vorhaben sein Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Datenstand vom 20.12.2022 14:22 Uhr