Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Haundorf, Am Mönchswald, Fl.Nr. 236/14, Gemarkung Haundorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 15.09.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Die Bauherren wollten Ihr Einfamilienhaus im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichten. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 30.06.2020 erklärt, dass das Vorhaben nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt sondern durch die Baugenehmigungsbehörde geprüft sowie beurteilt wird. Das Landratsamt teilt mit Schreiben vom 03.08.2020 mit, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Haundorf I – Nordwest“ hinsichtlich der Geschossigkeit erforderlich wäre, sieht jedoch eine mögliche Befreiung als nicht genehmigungsfähig. Die Bauherren wurden deshalb gebeten das Bauvorhaben umzuplanen. Diese stellen jedoch einen Antrag auf Befreiung.

Beschluss

Zum Bauantrag der Bauherren Hirschinger / Beißer, Ebermannstadt, auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Haundorf, Am Mönchswald, Fl.Nr. 236/14, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Haundorf I – Nordwest“ bezüglich der Geschossigkeit wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2021 10:15 Uhr