Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Änderung des Bebauungsplanes Obererlbach, Erweiterung - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 12.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.10.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer beantragt die Änderung des oben genannten Grundstückes, Bergstraße, Fl.Nr. 576/1, Gemarkung Obererlbach. Die Antragsteller möchten im dortigen Bereich ein Wohnhaus errichten. Da dieses Grundstück noch als Gewerbefläche ausgewiesen ist, muss der Bebauungsplan geändert werden. Eine grundsätzliche Zusage hat die Familie Zücker bereits in den Jahren 2018 und 2019 erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt die 1 Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Erweiterung“. Die Änderung bezieht sich auf das Grundstück Fl.Nr. 576/1, Gemarkung Obererlbach. Dies soll in ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO umgewandelt werden.

Mit der Planung wird das Ing. Büro Klos, Spalt, beauftragt.

Vor Auftragsvergabe haben die Antragsteller, Peter und Anette Zücker, Obererlbach, einen entsprechenden Städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Haundorf abzuschließen. Diese tragen die gesamten Planungs- und Verwaltungskosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.08.2021 16:41 Uhr