Entlastung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 14.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 10.11.2020 die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 durchgeführt hat.

Beanstandungen haben sich hierbei nicht ergeben.

Mit der Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft in dem genannten Rechnungsjahr einverstanden ist, dass er die Ergebnisse billigt und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Mit der Entlastung wird das Verfahren der Rechnungslegung förmlich abgeschlossen.

Beschluss

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderates sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen und Ergebnissen, mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2020, wird der Jahresrechnung  Haundorf gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2019

E n t l a s t u n g


Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: 1. Bürgermeister Beierlein hat als persönlich Beteiligter im Sinne des Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

Datenstand vom 01.04.2021 15:19 Uhr