Übernahme Kosten Pflaster für Grundstückseinfahrten innerhalb des Gemeindegebietes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 08.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Im Gemeindegebiet Haundorf werden immer wieder Anträge von privaten Grundstücks-eigentümern gestellt, dass vor deren Hofeinfahrt der gemeindliche Streifen bis zur Straße gepflastert werden darf. Es sollte hier deshalb eine einheitliche Regelung getroffen werden.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf gestattet privaten Grundstückseigentümern den gemeindlichen Streifen vor deren Grundstückszufahrt bis zur Straße zu pflastern. Es werden nur die Kosten für die benötigten Pflaster bis zur Höchstgrenze von 15.00 €/m² erstattet. Als Zufahrtsbreite sind maximal 6 m, als Tiefe maximal 2 m zugelassen. Die Handwerkskosten für die Pflasterung sind vom Grundstückseigentümer selbst zu tragen. Vor Ausführung der Arbeiten ist ein entsprechender Antrag an die Gemeinde Haundorf zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2021 14:51 Uhr