Hundesteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 10.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 10.05.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung sollte analog der neu erlassenen Mustersatzung des Freistaats geändert werden. Größte Änderung ist hierbei der Wegfall der Steuerermäßigung für Weiler (Brombach, Eichenberg, Geiselsberg, Oberhöhberg, Unterhöhberg, Brand, Geislohe, Gutzenmühle, Neuhof, Straßenhaus, Leidingendorf, Seitersdorf, Röthenhof, Dematshof, Stixenhof). Ein besonderes Schutzbedürfnis für Weiler ist laut der Rechtsprechung bereits seit längerem nicht mehr zeitgemäß. 

Weiter gibt es in der Mustersatzung die Möglichkeit, die Anschaffung eines Hundes aus einem mit öffentlichen Mitteln geförderten Tierheim durch eine zeitlich begrenzte Steuerermäßigung zu fördern. Diese Ermäßigung war in der bisherigen Satzung nicht vorgesehen. Die Ermäßigung sollte für maximal 12 Monate gewährt werden.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf fügt in § 6 Abs. 2 der Hundesteuersatzung folgende Ermäßigung ein:
„Wird ein Hund aus einem nach den Vorschriften der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim oder Tierasyl vom Halter von dort in seinen Haushalt aufgenommen, ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um ein Zwölftel des Steuersatzes. Die Steuerermäßigung wird längstens für die ersten 12 Monate der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt gewährt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.08.2021 09:22 Uhr