Antrag auf Vorbescheid für Errichtung eines Hühnerstalles für ca. 10 Hühner, Errichtung einer Einzäunung (Höhe ca. 1,20 m) in Geiselsberg, Fl.Nr. 1223, Gemarkung Gräfensteinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 09.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 09.08.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Das oben genannte Vorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 15.03.2021 behandelt. Dabei wurde das gemeindliche Einvernehmen erstmalig verweigert, da eine Privilegierung nicht erkennbar ist.

Die Bauaufsichtsbehörde hat zur Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens Stellungnahmen der Technischen Wasserwirtschaft, des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Immissionsschutzbehörde sowie des Veterinäramtes eingeholt.
Die genannten betroffenen Träger öffentlicher Belange stimmen dem Bauvorhaben unter Auflagen zu. Auch aus baurechtlicher bzw. bauordnungsrechtlicher Sicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig.

Eine Privilegierung für das Vorhaben ist tatsächlich nicht gegeben. Dennoch kann der Hühnerstall als sonstiges Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt werden, da dadurch keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden. Das Gebiet weist einen dörflichen Charakter mit Mischnutzung auf. Eine Beeinträchtigung des Ortsbilds ist hier nicht gegeben, da der Standort in einer Hanglage liegt und von der Ortsstraße aus nicht sofort einsehbar ist.

Aus Sicht des Landratsamtes ist die Errichtung des Hühnerstalls genehmigungsfähig.

Die Gemeinde Haundorf erhält deshalb die Gelegenheit nach Art. 67 Abs. 4 BayBO die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls eine positive Stellungnahme abzugeben.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei nochmaliger Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, das Landratsamt dieses ersetzen muss, da keine öffentlichen oder städtebaulichen Belange entgegenstehen.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für Errichtung eines Hühnerstalles für ca. 10 Hühner, Errichtung einer Einzäunung (Höhe ca. 1,20 m) in Geiselsberg, Fl.Nr. 1223, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Datenstand vom 12.10.2021 08:23 Uhr