Antrag auf Vorbescheid für Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteraum und eines Mobil-Homes, Abbruch eines Nebengebäudes in Geiselsberg, Fl.Nr. 1223/2, Gemarkung Gräfensteinberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 09.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 09.08.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Das oben genannte Vorhaben wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 15.03.2021 behandelt. Dabei wurde das gemeindliche Einvernehmen erstmalig verweigert, da aus Sicht der Gemeinde das Bauvorhaben sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild beeinträchtigt.

Die Bauaufsichtsbehörde hat bei einer Ortseinsicht am 08.06.2021 die Bebauung der näheren Umgebung des Baugrundstücks genauer betrachtet. Es wurde geprüft, ob sich das beantragte Mobil-Home hinsichtlich der Grundfläche, Geschossigkeit und Gestaltung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. 

Die Wohngebäude der näheren Umgebung sind zum Großteil stattliche Gebäude. Die Geschossigkeit und Grundfläche sind deutlich größer als das geplante Mobil-Home. Alle Wohngebäude wurden mit einem Satteldach errichtet

Nach Mitteilung durch die Bauaufsichtsbehörde ist jedoch zu beachten, dass hinsichtlich der Eigenart der näheren Umgebung auch solche Anlagen maßgebend sein können, die nicht der Hauptnutzung eines Grundstücks dienen sondern eine Nebenanlage bilden. Das heißt, auch Garagen oder Gartenhütten können als Vergleichsfälle herangezogen werden. 

Die Gestaltung, Grundflächen und Geschossigkeiten der Nebenanlagen wie Garagen und Gartenscheunen rechtfertigen die Größe des geplanten Mobil-Homes aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde. Auch die Gestaltung fügt sich lt. der Bauaufsichtsbehörde in die Eigenart der näheren Umgebung ein; ein wesentlicher Störfaktor ist nicht erkennbar.
Das Grundstück weist keine homogene Bebauung auf. Von einer Beeinträchtigung des Ortsbildes kann aus Sicht des Landratsamtes nicht gesprochen werden.

Aus Sicht des Landratsamtes ist die Errichtung des Mobil-Homes genehmigungsfähig.

Die Gemeinde Haundorf erhält deshalb die Gelegenheit nach Art. 67 Abs. 4 BayBO die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls eine positive Stellungnahme abzugeben.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei nochmaliger Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens, das Landratsamt dieses ersetzen muss, da keine öffentlichen oder städtebaulichen Belange entgegenstehen.

Als mögliche Alternative kann die Gemeinde Haundorf für den oberen Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1223 und 1223/2, Gemarkung Gräfensteinberg (sh. anliegenden Lageplan) einen Beschluss über Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung (§ 13 a BauGB) fassen. Das Verfahren kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. In diesem Bebauungsplan können die gestalterischen Festsetzungen wie Geschossigkeit, Dachform usw. geregelt werden. Da das vorgenannte Bauvorhaben bisher nur als Antrag auf Vorbescheid eingereicht wurde, kann ein Aufstellungsbeschluss für diesen Planbereich gefasst werden. Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 14 BauGB ein Beschluss über Veränderungssperre gefasst werden, damit die Planung im dortigen Bereich gesichert wird.

Nach Rücksprache mit dem Ing. Büro Klos, Spalt, würden hier maximal rd. 2.000,- € Kosten für die Gemeinde entstehen, wenn die Verwaltung die Begründung usw. selbst erstellt. Das Planblatt sowie die Korrekturbearbeitung der Satzung mit Begründung würde dann vom Ing. Büro Klos übernommen.

Um in dem dörflich geprägten Ortsbild keinen Mobil-Home-Baukörper entstehen zu lassen, wird vorgeschlagen weiterhin das Einvernehmen nicht zu erteilen und in der September-Sitzung einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung und einen Beschluss für die Veränderungssperre zu fassen.

Diskussionsverlauf

Im Anschluss daran ergeht eine intensive Diskussion. 

Beschluss 1

Dem Antrag auf Vorbescheid für Errichtung einer Doppelgarage mit Geräteraum und eines Mobil-Homes, Abbruch eines Nebengebäudes in Geiselsberg, Fl.Nr. 1223/2, Gemarkung Gräfensteinberg wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss gilt somit als abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 1223 und 1223/2, Gemarkung Gräfensteinberg die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss gilt somit als abgelehnt.

Datenstand vom 12.10.2021 08:23 Uhr