Bauvoranfrage für Errichtung von zwei Doppelhäusern mit Doppelgaragen in Gräfensteinberg, Fl.Nr. 234/34, Gemarkung Gräfensteinberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 09.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 234/34, Gemarkung Gräfensteinberg, soll von Privat verkauft werden. Die neuen Eigentümer möchten dort ein Doppelhaus mit entsprechenden Stellplätzen errichten. Die Doppelhaushälften sollen 2 Vollgeschosse mit einem Satteldach, Dachneigung 45°, erhalten. Da die Baugrenze im südwestlichen Bereich sehr eingeschränkt ist, bitten die künftigen Eigentümer um Klärung ob für Errichtung eines Wintergartens im süd-westlichen Bereich die Baugrenze überschritten werden kann, da dies für sie mit ein Kaufkriterium ist.
Beschluss
Zur Bauvoranfrage für Errichtung von zwei Doppelhaushälften in Gräfensteinberg, Fl.Nr. 234/34, Gemarkung Gräfensteinberg, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gräfensteinberg-West für eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze im süd-westlichen Grundstücksbereich für Errichtung eines Wintergartens kann ebenfalls in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.10.2021 08:23 Uhr