Antrag auf Vorbescheid für Aufstellung / Errichtung von 3 "Tiny"-Häusern in Leidingendorf, Fl.Nr. 371, Gemarkung Haundorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 7.5

Sachverhalt

Über die Bauvoranfrage wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates Haundorf am 14.06.2021 beraten. Die Verwaltung wurde daraufhin gebeten, beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach die Abwasserbeseitigung hierfür zu klären.

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach wurde deshalb um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 07.07.2021, Az. 4.1-4160-WUG138-12593/2021, hat das Wasserwirtschaftsamt Ansbach mitgeteilt, dass die Abwasserbeseitigung für das Anwesen, Fl.Nr. 371 über eine abflusslose Dreikammer-Kläranlage erfolgt.
Die derzeitige Abwasserbeseitigung stellt keine geregelte Abwasserbeseitigung im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen dar. Dies wurde dem Bauherren in einem Schreiben des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 23.07.2014 bereits mitgeteilt. Darin wurde – aus Kulanzgründen, da nur eine Person auf dem Anwesen wohnhaft ist – der abwassertechnisch unbefriedigende Zustand bis auf weiteres geduldet. In dem vorgenannten Schreiben des Landratsamtes wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abwasserbeseitigung erneuert und den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden muss, sobald auf dem Grundstück mehr als eine Person leben. 

Deshalb teilt das Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit, dass sie für die Aufstellung der 3 „Tiny“-Häuser nur eine positive Stellungnahme in Aussicht stellen können, wenn die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung geregelt ist. Hierzu besteht die Möglichkeit über einen eventuellen Anschluss an die Kanalisation der Gemeinde Haundorf (bis zur Kanalisation von Haundorf sind es ca. 500 m) oder die Planung einer entsprechend der zukünftig auf dem Grundstück wohnenden Personen (einschließlich Touristen im Sommer) – dimensionierten Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe der Reinigungsklasse N (Nitrifizierung). 

Es wird deshalb vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen unter der entsprechenden Auflage des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach, zu erteilen.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für Errichtung / Aufstellung von 3 „Tiny“-Häusern in Leidingendorf, Fl.Nr. 371, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB unter der Voraussetzung erteilt, dass die Abwasserbeseitigung über eine Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe der Reinigungsklasse N sichergestellt ist. Hierzu ist eine entsprechende Planung mit vorzulegen, die das Abwasseraufkommen für die zukünftig auf dem Grundstück wohnenden Personen – einschließlich Touristen - berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2021 14:23 Uhr