Errichtung einer Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung in Obererlbach, Fl.Nr. 128, Gemarkung Obererlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.09.2021 ö 7.6

Sachverhalt

Der Bauherr möchte in Obererlbach an der Hauptstraße eine Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung mit einer Größe von 2,80 m x 3,80 m errichten. Die Gemeinde Haundorf hat eine Satzung über die Zulässigkeit von Werbeanlagen (WaS) erlassen, die seit 01.09.2020 in Kraft ist. Hiernach sind Werbeanlagen mit diversen Auflagen mit einer Ansichtsfläche von maximal 2 m² zulässig. Diese Werbeanlage weist eine Ansichtsfläche von 10,64 m² auf.

Es wird deshalb vorgeschlagen das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen und keine Abweichung von der Werbeanlagensatzung zuzulassen.

Beschluss

Zum Bauantrag für Errichtung einer Plakatwerbetafel für wechselnde Produktwerbung in Obererlbach, Fl.Nr. 128, Gemarkung Haundorf, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht erteilt, da die Anforderungen der gemeindlichen Werbeanlagensatzung (WaS) nicht erfüllt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2021 14:23 Uhr