Erlass einer Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.12.2021 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund Änderungen der Baunovelle 2021 ist der Erlass einer Kinderspielplatzsatzung angeraten.

Art. 7 Abs. 3 BayBO wurde 2021 wie nachstehend geändert:

BayBO 2020
Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen. Das gilt nicht, wenn in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden oder ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnungen nicht erforderlich ist.

BayBO 2021
Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen. Art. 47 Abs. 3 BayBO gilt entsprechend (analog Garagen- und Stellplatzsatzung u.a. Ablösungsvertrag). Die Gemeinde hat den Geldbetrag für die Ablösung von Kinderspielplätzen für die Herstellung oder Unterhaltung einer örtlichen Kinder- oder Jugendfreizeiteinrichtung zu verwenden.

Die anliegende SpPS wurde aufgrund von Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetages sowie Mustersatzungen erstellt. Hierbei wurde berücksichtigt, dass in Großstädten als Richtwert der Mindestgröße für einen Spielplatz 40 m² und in kleineren Städten und Gemeinden 60 m² angesetzt wurden. Die Berechnung nach Gesamtwohnfläche (je 25 m² Wohnfläche) ist überwiegend in allen Städten und Gemeinden identisch. Bei der Ermittlung des Ablösebetrages ist der Bodenrichtwert mit maßgebend.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf beschließt die in der Anlage 3 aufgeführte Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung – SpPS) zum 01.01.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2021 12:51 Uhr