Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Fl.Nr. 538/5, Gemarkung Obererlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 11.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 1.3

Sachverhalt

Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Obererlbach – Klinglein–Südhang“ (allgemeines Wohngebiet). Bei dem Bebauungsplan ist eine Baugrenze vorgeschrieben. Gemäß der vorgelegten Planung soll diese im südlichen Grundstücksbereich um rd. 0,6 m auf einer Länge von 8,24 m durch die Terrassenüberdachung und einen Sichtschutz überbaut werden.

Aus Sicht der Verwaltung kann dieser geringfügigen Überschreitung zugestimmt werden.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf der Fl.Nr. 538/5, Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obererlbach – Klinglein–Südhang“ wegen Überschreitung der Baugrenze im südlichen Grundstücksbereich, um rd. 0,6 m auf einer Länge von 8,24 m, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 13:23 Uhr