Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 497/5, Gemarkung Obererlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 11.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 11.04.2022 ö 1.4

Sachverhalt

Die Bauherren haben am 15.12.2020 einen Bauantrag für Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude bei der Gemeinde im Genehmigungsfreistellungsverfahren für das oben genannte Grundstück eingereicht. Mit Schreiben vom 21.01.2021, Az. III/2-602-Sc, wurde den Bauherren mitgeteilt, dass die Gemeinde keine Einleitung eines Baugenehmigungsverfahrens fordert. Am 11.11.2021 wurde ein neuer Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Da die Bauherren nunmehr die Doppelgarage mit Geräte- / Abstellraum in der Baumfallgrenze errichten möchten, wurden die Antragsunterlagen an die Bauherren mit Schreiben vom 08.12.2021 zurückgesandt. Die Bauherren bestehen jedoch weiterhin auf dem Standort der Garage und haben die Planmappen am 03.01.2022 erneut eingereicht, welche mit Stellungnahme vom 18.01.2022 an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weitergeleitet wurden.

Mit Schreiben vom 02.03.2022, Az. 22/0051, teilt das Landratsamt nunmehr mit, dass aus Sicht des Landratsamtes für die Errichtung einer Garage in der Baumfallgrenze keine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klinglein-Südhang“ erforderlich ist, da darin festgelegt ist, dass Nebengebäude auch außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Dies schließt auch die Bereiche ein, welche im Bebauungsplan als Baumfallgrenzen festgesetzt wurden. Baumfallgrenzen können zum Schutz von Leben und Gesundheit von Personen in Bebauungsplänen festgesetzt werden. Damit soll verhindert werden, dass in den Baumfallgrenzen Wohngebäude, welche Aufenthaltsräume beinhalten, errichtet werden. Garagen sind aber keine Gebäude mit Aufenthaltsräumen, so dass diese auch in Baumfallgrenzen errichtet werden können. Sollten auch Nebengebäude nicht zulässig sein, wäre dies durch eine zusätzliche textliche Festsetzung zu den Baumfallgrenzen im Bebauungsplan darzulegen. Eine textliche Festsetzung bzw. Erläuterung zu der Baumfallgrenze fehlt jedoch im Bebauungsplan, so dass davon ausgegangen werden muss, dass auch Nebengebäude hier zulässig sind. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) hat in einer Stellungnahme vom 07.02.2022 diese Meinung bestätigt und hat keine Bedenken gegen die Errichtung der Garage innerhalb der festgesetzten Baumfallgrenze.

Das gemeindliche Einvernehmen darf nur aufgrund der Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 31, 33 bis 35 BauGB verweigert werden. Da eine Befreiung, wie oben dargelegt, nicht notwendig ist, kann das gemeindliche Einvernehmen aus diesem Grund, aus Sicht des Landratsamtes, nicht verweigert werden. Es wird daher geben die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nochmals zu überprüfen und gegenüber dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ggfs. eine positive Stellungnahme mit Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens abzugeben. Sollte dies nicht erfolgen, wäre das Landratsamt gehalten, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen.

Bebauungsplansatzungen sind gemeindliche Satzungen. Die Gemeinde Haundorf sowie die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass durch die Ausweisung der Baumfallgrenze im Bebauungsplan „Klinglein-Südhang“ hier keinerlei Bebauung zulässig ist. Aus den Erfahrungen eines Bauvorhabens in „Am Mönchswald“ sollte hier bewusst keine Bebauung in Baumfallgrenzen von der Gemeinde zugelassen bzw. zugestimmt werden. 

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 497/5, Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB weiterhin nicht erteilt, da die Gemeinde Haundorf die gemeindliche Bebauungsplansatzung „Klinglein-Südhang“ in der Weise auslegt, dass in der festgesetzten Baumfallgrenze keinerlei Bebauung zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.04.2022 13:23 Uhr