Veränderung der Grundstückseinfahrt auf der Fl.Nr. 224/38, Gemarkung Gräfensteinberg - Antrag des Grundstückseigentümers vom 21.04.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 16.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 16.05.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Gemäß der derzeit gültigen gemeindlichen Garagen- und Stellplatzsatzung ist eine maximale Zufahrtsbreite von 7,50 m an den Grundstücken zulässig (§ 5 Abs. 1 GaStS).

Der Grundstückseigentümer beantragt eine weitere Grundstückszufahrt im südwestlichen Grundstücksbereich mit 7,50 m, da ihm die bestehende Zufahrt im südöstlichen Grundstücksbereich mit 14 m nicht entgegenkommt. Bei der beantragten Einfahrt befindet sich eine Parkbucht. In seinem Antrag erwähnt der Grundstückseigentümer, dass ihm bewusst ist, dass die gewünschte Einfahrt aufgrund der bestehenden Parkbucht nicht passierbar sein kann, und dies für ihn kein Problem wäre. Die Einfahrt zu seinem Grundstück würde er nicht unnötig blockieren, so dass trotzdem die Möglichkeit bestehe den Parkstreifen zu nutzen.

Der Gemeinderat hat deshalb zu entscheiden, ob dieser weiteren Zufahrt mit 7,50 m Breite (somit insgesamt 21,50 m Breite) zugestimmt wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Grundstückseigentümers der Fl.Nr. 224/38, Gemarkung Gräfensteinberg, zu und gestattet eine weitere Grundstückseinfahrt im südwestlichen Grundstückbereich mit 7,50 m Breite – somit gesamte Grundstückseinfahrt von 21,50 m.

Da sich im südwestlichen Bereich auch eine Parkbucht befindet, hat der Grundstückseigentümer evtl. geparkte Fahrzeuge in Kauf zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.05.2022 13:22 Uhr