Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 497/5, Gemarkung Obererlbach - Baugenehmigung, Az.22/0051, Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens (Ersatzvornahme nach Art. 113 GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 16.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 16.05.2022 ö 3.3

Sachverhalt

Bürgermeister Beierlein erläutert den Sachverhalt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Bescheid der bauaufsichtlichen Genehmigung vom 28.04.2022, Az. 22/0051, und Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens (Ersatzvornahme nach Art. 113 GO) für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 497/5, Gemarkung Obererlbach, zur Kenntnis. 
Die Gemeinde Haundorf wird gegen diesen Bescheid keine Klage, wegen der Ersatzvornahme nach Art. 113 GO, beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach einreichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2022 13:22 Uhr