Bericht über die überörtliche Prüfung der Rechnungen der Gemeinde Haundorf für die Haushaltsjahre 2008-2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 08.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.08.2022 ö 4

Sachverhalt

In der Zeit vom 24.01. – 17.05.2022 fand die überörtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde Haundorf durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen statt.

Beschluss

Die Gemeinde Haundorf nimmt den Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Rechnungen der Gemeinde Haundorf für die Haushaltsjahre 2008 – 2020 zu Kenntnis und nimmt zu den darin angesprochenen Prüfungsfeststellungen wie folgt Stellung:

-TZ 1, Seite 2: Wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

-TZ 2, Seite 7: Wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

-TZ 3, Seite 9: Die Gebühren werden zeitnah neu kalkuliert.

-TZ 4, Seite 15: Mit der Weihergenossenschaft Eichenberg ist eine Vereinbarung bezüglich einer Erstattung von Verwaltungs-/Personalkosten für den Verkauf von Angelscheinen durch die Tourist-Info abzuschließen.

-TZ 5, Seite 15: Der Verkauf der Angelscheine über die Tourist-Info wird beibehalten. Der zeitliche Aufwand beträgt jährlich insgesamt ca. 30 Minuten. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von ca. 75 € welcher von der Gemeinde „verwaltet“ wird. Für diesen Betrag kann die Haftung übernommen werden.

-TZ 6, Seite 18: Wird zur Kenntnis genommen und künftig beachtet.

-TZ 7, Seite 22: Wird zu Kenntnis genommen und versucht künftig zu beachten.

-TZ 8, Seite 23: Wird künftig beachtet.

-TZ 9, Seite 28: Die rückständigen Gewerbesteuerforderungen werden im Rahmen des automatischen Mahnlaufes zeitnah angemahnt und vollstreckt.
Bei den festgestellten Kasseneinnahmeresten handelt es sich um Forderungen, welche i.H.v. 16.044,11 € in laufenden Insolvenzverfahren angemeldet, i.H.v. 2.048,71 € durch Kontopfändung vollstreckt und i.H.v. 3.900,50 € gestundet sind.
Seitens der Rechnungsprüfung wurden keine Nachfragen zur Gewerbesteuer gestellt.

-TZ 10, Seite 32: Der Jagdpachtzins für den Wegeunterhalt von den Jagdgenossenschaft für die Jahre 2018 -2020 wurde am 05.07.2022 angefordert. Im Jahr 2018 wurde der Jagdpachtzins für das Jahr 2017 angefordert.

-TZ 11, Seite 34: Wird beachtet.

-TZ 12, Seite 38: Wird beachtet.

-TZ 13, Seite 46: Wird beachtet.

-TZ 14, Seite 54: Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird entsprechend geändert.

-TZ 15, Seite 56: Die Aufwandsentschädigung wurde mit Beschluss neu festgesetzt. Eine entsprechende Rückforderung vom Ersten Bürgermeister über 754,96 € ist erfolgt.

-TZ 16, Seite 56: Die Überzahlung beträgt insgesamt 1.648,15 €. Ab dem Jahr 2020 gelten aufgrund der Vorschriften des KWBG (Art. 55 und 61) 70 % Sonderzahlung.  Aufgrund der Verjährungsfristen erfolgte vom ehemaligen Ersten Bürgermeister eine Rückforderung für das Jahr 2019 i.H.v. 223,30 €. Dieser Betrag ist bereits abgerechnet. Von der Kassenversicherung wurde ein Betrag i.H.v. 1.174,85 € erstattet, so dass diese Überzahlung bis auf 250 € (=Selbstbehalt bei der Kassenversicherung) bereinigt ist.

-TZ 17, Seite 57:
Reisekosten:
Zu den erhobenen Einwänden bezüglich der Wegstreckenentschädigung gibt der Gemeinderat folgende Erklärung ab:
Die Gemeinde Haundorf ist eine Flächengemeinde mit 52 km² Grundfläche und 22 Ortsteilen. Der Dienstort ist nicht in der Gemeinde ansässig, sondern in Gunzenhausen, Frankenmuther Str. 2d. Der Bürgermeister ist Dienstherr von ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Arbeitsstätten in der ganzen Gemeinde verteilt sind. Wir haben 3 Kindergarten-Standorte, einen Bauhof, eine Tourist-Info, einen Dorfladen mit Mittagsverpflegung und 2 Schulstandorte.

  1. Bei dieser Vielzahl von Bediensteten sind tägliche, teilweise mehrmals tägliche, Fahrten zwischen Dienstort und den Arbeitsstätten im ganzen Gemeindegebiet unumgänglich.
Besprechungen vor Ort sind oft unverzichtbar.
Fahrten im Gemeindegebiet zu den 5 Bauhofmitarbeitern und Ihren wechselnden Arbeitsplätzen zur Klärung unterschiedlicher Arbeitsaufgaben sind notwendig.
  1. Gemeinderatssitzungen, Amts- und Bürgersprechstunden: 
  • Über 150 Amts- und Bürgersprechstunden wurden in den Ortsteilen Gräfensteinberg, Haundorf und Obererlbach 2021 abgehalten.
  • 13 Gemeinderatssitzungen in den Ortsteilen, 10 Bürgermeisterdienstbesprechungen, 
  • 8 Trauungen, 4 Bürgerversammlungen, 27 Notartermine, Radwegesitzungen, Workshop-Tourismus. Alle diese Termine sind teilweise mit mehreren Fahrten verbunden.
  1. Ehe- und Altersjubilare: In diesem Jahr sind über 50 Besuche bei Ehe- oder Altersjubilare zu tätigen. Diese Fahrten beinhalten neben den Fahrten zu den Jubilaren, auch die Besorgungen der Geschenke.
  2. Termine Verbände und Sitzungen.
Wir sind in folgenden Verbänden und Vereinigungen vertreten: ZV Brombachsee, ZV RBG, ILE, Lenkungsgruppe ALE, Bay. Gemeindetag, Schulverband Absberg-Haundorf, Mittelschulverbund, Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen, Tourismusverband, Landschaftspflegeverband. Hier wurden im Jahre 2021 51 Sitzungen oder Treffen verteilt im ganzen Landkreis, teilweise außerhalb des Landkreises abgehalten.
  1. Besprechungen Baustellen: Durch die vielen Bauvorhaben der Gemeinde gibt es genügend Besprechungstermine mit Architekten und Handwerkern. 
  2. Weitere Termine: Jahreshauptversammlungen von Feuerwehren, Vereinen, Jagdgenossenschaften, Verabschiedungen, Ehrungen, Urlauberehrungen etc.
Die Tätigkeit des Bürgermeisters beschränkt sich nicht nur auf die Anwesenheit in der Verwaltung, der größere Teil der Aufgaben ist außerhalb der Verwaltung anzusiedeln. Fahrten zu den einzelnen Terminen zu verbinden ist kaum möglich. 
Aus Sicht des Gemeinderates ist die Wegstreckenentschädigung durch unsere Gemeindegröße und Struktur mehr als gerechtfertigt.

Aufgrund der vorgenannten Erklärung bleibt die monatliche Reisekostenpauschale für den ersten Bürgermeister mit 500 €/mtl. beibehalten.

-TZ 18, Seite 59: Eine Rückforderung vom Zweiten Bürgermeister über 72,92 € ist erfolgt.

-TZ 19, Seite 62: Wurde für den Bereich Kindergarten bereits erledigt. Für die weiteren Arbeitnehmer erfolgt die entsprechende Niederschrift.

-TZ 20, Seite 64: Die einzelvertragliche Regelung ist bereits erfolgt. Für künftige Fälle erfolgt Beachtung.

-TZ 21, Seite 66: Wurde aus der Personalakte entfernt.

-TZ 22, Seite 66: Die Unterlagen wurden entfernt bzw. geschwärzt.

-TZ 23, Seite 66: Wird beachtet.

-TZ 24, Seite 67: Wurde erledigt.

-TZ 25, Seite 69: Wird beachtet.

-TZ 26, Seite 69: Wird beachtet.

-TZ 27, Seite 70: Das Leistungsentgelt kann als sogenannte „Gieskanne“ ausbezahlt werden. Diese Regelung wird vorerst beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.08.2022 14:50 Uhr