Festlegung der ehrenamtlichen Entschädigungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 08.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 08.08.2022 ö 7

Sachverhalt

Im Bericht über die überörtliche Prüfung der Rechnungen der Gemeinde Haundorf für die Haushaltsjahre 2008-2020 wurde festgestellt, dass die Vergütung für den Ersten Bürgermeister ab 01.05.2020 mit 4.700,- €/monatlich um monatlich 28,76 € zu hoch angesetzt wurde, da die 3,2 %ige Lohnerhöhung ab 01.01.2020 für Beamte noch nicht für die neu gewählten Bürgermeister ab 01.05.2020 gegolten hat und somit der Höchstbetrag für die monatliche Entschädigung für die ehrenamtlichen ersten Bürgermeister maximal 4.671,24 €  betragen durfte. Dieser Betrag sollte deshalb ab 01.05.2020 rückwirkend neu festgelegt werden. Eine Überschreitung dieses Betrages ist nicht zulässig.

Beschluss

Die Bürgermeisterentschädigung für den 1. Bürgermeister wird ab 01.05.2020 rückwirkend mit 4.671,24 € festgelegt und der Beschluss Nr. 1 b, nichtöffentlich, der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2020 entsprechend abgeändert. Die monatliche Reisekostenpauschale i. H. v. 500,- € wird weiterhin gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: 1. Bürgermeister Christian Beierlein hat als persönlich Beteiligter im Sinne des Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

Datenstand vom 15.08.2022 14:50 Uhr