Antrag auf Vorbescheid für Errichtung einer Fertiggarage in Obererlbach, Thierhofweg, Fl.Nr. 338, Gemarkung Obererlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 12.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 12.09.2022 ö 2.2

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 338 (Teilfläche) eine Fertiggarage im Anschluss an die bestehende Garage der Fl.Nr. 295 errichten und die beiden Grundstücke miteinander verschmelzen. Die Teilfläche befindet sich jedoch im Außenbereich. Ob die Garage dort errichtet werden darf, hat das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde zu entscheiden. Der Bauherr hat aber bis zur Vorlage eines Bauantrages die Zufahrt zur künftigen Garage zu regeln. Die Grundstücksfläche auf der die Fertiggarage errichtet werden soll befindet sich in einer Hanglage und kann vom Thierhofweg 16, Fl.Nr. 295, nicht angefahren werden. Deshalb ist bei Vorlage des Bauantrages die entsprechende Zufahrt nachzuweisen (evtl. Wegerecht über Fl.Nr. 338). 

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid für Errichtung einer Fertiggarage im Außenbereich von Obererlbach, Thierhofweg, Fl.Nr. 338 (Teilfläche), Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt. Voraussetzung für das gemeindliche Einvernehmen ist jedoch, dass bis zur Vorlage des Bauantrages die Zufahrt zu der hanglagigen Garage nachgewiesen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2022 14:29 Uhr