Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Wohnbaugebiet Haundorf "Aue II" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 13.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 13.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Vom Ing.-Büro Heller, Herrieden, wurden zwei Varianten für das neue Baugebiet „Aue II“ vorgelegt. Die Variante mit dem Ringweg ist kritisch zu betrachten, da hier evtl. Probleme bei der Erschließung Straße entstehen können. Sollte die Straße die beiden Eckgrundstücke Aue 50, Fl.Nr. 419/23, und Aue 10, Fl.Nr. 446, berühren, sind diese bei den Erschließungsbeiträgen für das neue Baugebiet mit einzubeziehen. Ferner ist bei Ausführung mit der Ringstraße der Zuschnitt der Grundstücke nicht vorteilhaft. Mit der Variante Ringweg können 7 Bauparzellen ausgewiesen werden. Die Variante Wendehammer ist aus Sicht der Verwaltung vorzuziehen. Hier sind die Bauparzellen besser zugeschnitten und es können 8 Bauparzellen entstehen.

Diskussionsverlauf

Es folgt eine rege und intensive Diskussion über verschiedene Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs. Im Gemeindegebiet sind in den Baugebieten die Höhe der Einfriedungen überwiegend auf 1,60 m festgesetzt. Dies soll auch in diesem Baugebiet beibehalten werden. Ferner ist der vorgeschlagene Passus „Artenschutz“ aus dem Bebauungsplanentwurf zu streichen. Beim Passus Dachform / Dachneigung ist als 3. Satz aufzunehmen: „Wintergärten und Balkonüberdachungen können auch in Glas überdacht werden“.

Beschluss

Der Gemeinderat Haundorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Ortsteil Aue, „Aue II“ in der Weise, dass neben dem bereits bestehenden Wohnbaugebiet im östlichen Bereich ein weiteres Wohnbaugebiet auf den Fl.Nr. 446/1 und 421/1, beide Gemarkung Haundorf, ausgewiesen wird. Das Baugebiet soll mit einem Wendehammer erschlossen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b BauGB durchgeführt.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2022 11:24 Uhr