Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in Obererlbach, Schulstr., Fl.Nr. 418, Gemarkung Obererlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates Haundorf, 14.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Haundorf (Gemeinde Haundorf) Sitzung des Gemeinderates Haundorf 14.11.2022 ö 2.1

Sachverhalt

Die Bauherren haben für ihr Bauvorhaben im Frühjahr 2022 einen Antrag auf Vorbescheid gestellt. Hierzu haben sie am 16.05.2022, Az. 22/0306, einen positiven Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhalten. Die Bebauung des Grundstücks ist ein Lückenschluss im Innenbereich. Deshalb ist die Gemeinde verpflichtet das Grundstück abwassertechnisch zu erschließen. Hierfür muss ein Kanal mit rd. 55 lfm in ca. 4 m Tiefe verlegt werden. Gemäß einem vorliegenden Angebot entstehen hier Kosten von rd. 39.000,00 €. Die Ausführung der Kanalbaumaßnahme erfolgt mit dem Baubeginn für das Wohnhaus.

Beschluss

Zum Antrag auf Baugenehmigung für Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in Obererlbach, Schulstr., Fl.Nr. 418, Gemarkung Obererlbach, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2022 16:39 Uhr